Medizin studieren über die Landarztquote: gemeinsame Online-Infoveranstaltung der Sächsischen Landesärztekammer, der KV Sachsen und der Landedirektion zum Programm und den Bewerbungsmöglichkeiten am 20. Januar 2026
Neue Reihe im „Ärzteblatt Sachsen“: Ab Januar 2026 werden Fallbeispiele zu kritischen Ereignissen und Beinahe-Fehlern aus Kliniken, Praxen und Gesundheitsämtern veröffentlicht.
Die Übergangszeit für den Tausch von elektronischen Heilberufeausweisen, die mit dem am 31.12.2025 auslaufenden RSA-Verschlüsselungsalgorithmus ausgestattet sind, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Das Webinar am 14.01.2026 bietet einen fundierten, praxisnahen Einstieg in das „Begriffssystem des KHVVG" und richtet sich an Ärztinnen und Ärzte – unabhängig, ob sie im Krankenhaus tätig sind, in der Niederlassung arbeiten oder eine Praxis gründen wollen.
Die Landesärztekammer wirbt um Nachwuchs für Medizinische Fachangestellte - ab Januar 2026 startet wieder eine sachsenweite Kampagne, um den Ausbildungsberuf zum/zur Medizinischen Fachangestellten vorzustellen.
Famulatur- und PJ-Förderungen, Stipendien, Coaching- und Mentoringprogramme, Unterstützung in der Weiterbildung, bei der Niederlassung oder im Krankenhaus
Bei allen Fragen zur ärztlichen Fort- und Weiterbildung, zur aktuellen Berufs- und Gesundheitspolitik sowie zur ärztlichen Qualitätssicherung ist die Landesärztekammer Ihre zentrale Ansprechpartnerin.
Auf den folgenden Seiten finden sowohl Ärzte, die gern in ihrer Praxis ausbilden möchten, als auch interessierte Schüler oder bereits in der Ausbildung stehende MFA Anhaltspunkte zur Ausbildung.
Ob Arztsuche, Patientenberatung oder Beschwerdestelle - die Sächsische Landesärztekammer bietet nicht nur ihren ärztlichen Mitgliedern, sondern auch Patientinnen und Patienten verschiedene Services und Informationen an.
Jetzt durchstarten mit der Sächsischen Landesärztekammer
Mitgliedschaft
Der Sächsischen Landesärztekammer gehören als Pflichtmitglieder alle zur Berufsausübung berechtigten Ärzte an, die ihren Beruf im Freistaat Sachsen ausüben oder ihre Hauptwohnung dort haben. Ärzte die ihre Tätigkeit ins Ausland verlegen und dort ihre Hauptwohnung nehmen, können freiwilliges Mitglied der Sächsischen Landesärztekammer bleiben. Neue Mitglieder müssen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit oder der Begründung der Hauptwohnung im Freistaat Sachen bei der Sächsischen Landesärztekammer melden.
Gründe für ein Medizinstudium im Freistaat Sachsen sind unter anderem die niedrigen Kosten, ausgezeichnete Betreuung und gute Jobchancen. Weitere, ausführliche Information rund um das Medizinstudium finden Sie hier.
In der heutigen Zeit gibt es eine rasante Entwicklung in Wissenschaft und Technik. Die ärztliche Fortbildung spielt deshalb für jeden Arzt eine entscheidende Rolle. Es muss von jedem Arzt der persönliche Wissensstand überprüft und erneuert werden. Eine qualitativ hochwertige Fortbildung als freiwillige zur Berufsausübung notwendige und verpflichtende Maßnahme, ergibt sich aus dem Anspruch der Qualitätssicherung bei der Patientenversorgung.