Transparenzhinweis

Am 1. Januar 2023 trat das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Jede Person hat danach auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Die Sächsische Landesärztekammer ist nach § 4 Abs. 3 Nummer 8 Sächsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit ihr hoheitliche Aufgaben des Freistaates Sachsen übertragen worden sind.