Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung der Sächsischen Landesärztekammer

Der Notfallbogen kann von Ärzten zur vorausschauenden Therapieplanung ergänzend zur Patientenverfügung eingesetzt werden. Denn obwohl viele Bürger mittlerweile eine Patientenverfügung für sich verfasst haben, kommt es manchmal zu Situationen, dass ein Patient nachts als Notfall ins Krankenhaus eingewiesen wird, aber anschließend festgestellt werden muss, dass diese Einweisung entweder medizinisch nicht sinnvoll oder aber vom Patienten oder seinen Angehörigen nicht gewünscht war. Entweder bestand keine Patientenverfügung oder aber diese konnte in der Kürze der Zeit nicht gefunden oder nicht ausgewertet werden. Auch der in der Patientenverfügung benannte Vorsorgebevollmächtigte ist nachts meist nicht zu erreichen.

 

Der Arbeitskreis Ethik der Sächsischen Landesärztekammer und der Ausschuss Notfallmedizin wollen mit dem Notfallbogen Abhilfe schaffen. Er ist gedacht für Menschen, die sich bereits in einer pflegebedürftigen oder sonst fortgeschrittenen Krankheitssituation befinden. Diese können sich schriftlich angesichts der aktuellen Krankheitssituation für oder gegen mögliche zukünftige Notfalltherapien entscheiden. Es werden drei unterschiedliche Therapieziele und dazu passend sechs Behandlungsformen mit unterschiedlicher Intensität zum Ankreuzen angeboten. Der entscheidungsfähige Patient kann hier eine Verfügung erstellen und selbst unterschreiben.

 

Im Unterschied zur rechtlich definierten Patientenverfügung kann in vorliegendem Notfallbogen jedoch auch der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten festhalten. Auch dies ist für den behandelnden Notarzt eine wichtige Entscheidungshilfe.

 

Der Notfallbogen sollte nur nach ärztlicher Aufklärung und Beratung unterzeichnet werden. Dadurch lässt sich gewährleisten, dass trotz der Kürze des Dokumentes der informierte und freie Wille des Patienten wirklich erfasst wird. Angehörige und Pflegende sollten über die Festlegungen informiert werden.

 

Der Notfallbogen ist, im Gegensatz zur klassischen Patientenverfügung,  nicht gedacht für Menschen in aktuell guter bzw. stabiler Gesundheitslage. Voraussetzung ist vielmehr, dass angesichts des aktuell bereits eingeschränkten Gesundheitszustandes alle denkbaren Notfallsituation in gleicher Weise behandelt werden können. Zur Vermeidung unnötiger oder nicht gewünschter Therapien bzw. Krankenhauseinweisungen wäre es wünschenswert, dass möglichst viele Bewohner von Pflegeheimen oder zu Hause Pflegebedürftige einen solchen Bogen ausfüllen. Den betreuenden Hausärzten käme die Aufgabe zu, auf einen solchen  Notfallbogen aufmerksam zu machen oder die Vorsorgebevollmächtigten auf die Möglichkeit einer Festlegung hinzuweisen.