©AdobeStock/whyframeshot
©AdobeStock/whyframeshot

Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung der Sächsischen Landesärztekammer sind die von der Kammerversammlung beschlossenen Satzungen und Regelungen von allgemeinem Interesse im Ärzteblatt Sachsen oder auf der Internetseite der Landesärztekammer bekannt zu machen. Bekanntmachungen auf der Internetseite der Landesärztekammer erfolgen durch öffentliche Zugänglichmachung als elektronische Ausgabe. Sie sind mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar sind, vollzogen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, treten Satzungen mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf die Bekanntmachung folgt. Hinter jeder amtlichen Bekanntmachung finden Sie in Klammern die Angabe des Bereitstellungstages im Internet.

 

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer hat im Rahmen der 72. Tagung der Kammerversammlung am 13. November 2024 die Neufassung der Fortbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 13. November 2024 wird die neue Fortbildungsordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 71. Tagung am 15. Juni 2024 eine Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 3. Juli 2024 wird die Satzung zur Änderung der Gebührenordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 71. Tagung am 15. Juni 2024 eine Änderung von Satzungen im Bereich der Berufsbildung Medizinische(r) Fachangestellte(r) beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 3. Juli 2024 wird die Satzung zur Änderung von Satzungen im Bereich der Berufsbildung Medizinische(r) Fachangestellte(r) gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 71. Tagung am 15. Juni 2024 eine Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 3. Juli 2024 wird die Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 71. Tagung am 15. Juni 2024 eine Änderung der Satzung zur Erteilung des Fachkundenachweises Leitender Notarzt beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 17. Juni 2024 wird die Satzung zur Änderung der Satzung zur Erteilung des Fachkundenachweises Leitender Notarzt gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 71. Tagung am 15. Juni 2024 eine Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 17. Juni 2024 wird die Satzung zur Änderung der Haushalts- und Kassenordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 69. Tagung am 15. November 2023 eine neue Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung) beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 13. Dezember 2023 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 13. Dezember 2023 wird die Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ambulante medizinische Versorgung) gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 69. Tagung am 15. November 2023 eine Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 13. Dezember 2023 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 13. Dezember 2023 wird die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 69. Tagung der Kammerversammlung am 17. Juni 2023 eine Änderung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 14. August 2023 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 30. August 2023 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 68. Tagung am 7. Dezember 2022 eine Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 8. Dezember 2022 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 14. Dezember 2022 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 67. Tagung am 9. November 2022 eine Änderung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 29. November 2022 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 7. Dezember 2022 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 66. Tagung am 18. Juni 2022 eine Änderung der Ordnung zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 20. Juni 2022 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 66. Tagung am 18. Juni 2022 eine Änderung der Reisekostenordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 20. Juni 2022 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 66. Tagung am 18. Juni 2022 eine Änderung der Meldeordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 20. Juni 2022 wird diese Satzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung am 24. Februar 2022 im schriftlichen Umlaufverfahren eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Mit dieser Änderung werden die in der Beitragsordnung verankerten Fristen für die Beitragsveranlagung 2022 vom 1. März auf den 1. Juni verlängert. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Schreiben vom 9. März 2022, Az. 31-5014/6/2-2022/41504, genehmigt. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 14. März 2022 wird die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 64. Tagung am 19. Juni 2021 eine Änderung der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 28. Juni 2021 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 2. Juli 2021 wird die Satzung zur Änderung der Berufsordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 64. Tagung am 19. Juni 2021 eine Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 28. Juni 2021 und Ausfertigung durch den Präsidenten am 2. Juli 2021 wird die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung im Rahmen ihrer 64. Tagung am 19. Juni 2021 eine Änderung der Geschäftsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 21. Juni 2021 wird die Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Auf Vorschlag des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer hat die Kammerversammlung am 24. Februar 2021 im schriftlichen Umlaufverfahren eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Mit dieser Änderung werden die in der Beitragsordnung verankerten Fristen für die Beitragsveranlagung 2021 vom 1. März auf den 1. Juni verlängert. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Schreiben vom 4. März 2021, Az. 36-5014/6/1-2021/38333, genehmigt. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 10. März 2021 wird die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer hat im Rahmen des 30. Sächsischen Ärztetages/ der 62. Tagung der Kammerversammlung am 13. Juni 2020 die Neufassung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Ausnahme der Bestimmung in § 4 Absatz 4 Satz 3 mit Schreiben vom 5. August 2020, Az. 32-5415.21/7, genehmigt. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 26. August 2020 wird die neue Weiterbildungsordnung auch aufgrund ihres Umfangs und der damit verbundenen Kosten bei einem Abdruck im „Ärzteblatt Sachsen“ gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Anmerkung: Das Ministerium hat die geplante Regelung in § 4 Absatz 4 Satz 3 der WBO, wonach Weiterbildungszeiten von mindestens drei Monaten generell (nicht nur in der Allgemeinmedizin oder nach Einzelfallentscheidung) angerechnet werden können, ausdrücklich von der Genehmigung ausgenommen. Hintergrund dafür ist die derzeit noch bestehende Unvereinbarkeit mit § 22 Absatz 3 Satz 4 SächsHKaG. Bis zu einer entsprechenden Änderung des Heilberufekammergesetzes gilt damit allein die gesetzliche Regelung, wonach Zeiten unter sechs Monaten nur berücksichtigt werden können, wenn entweder die WBO kürzere Weiterbildungsabschnitte als sechs Monate vorschreibt oder die Kammer dies im Einzelfall zulässt.