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Antrag auf Erteilung einer berufsrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Benötigen Sie ein sogenanntes certificate of good standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung), richtet sich die Zuständigkeit für die Ausstellung dieser Bestätigung danach, wo diese Bescheinigung vorzulegen ist. Regelmäßig wird hierfür die seitens der Sächsischen Landesärztekammer auszustellende berufsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Weitere Angaben haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst. Wir bitten Sie die Erläuterungen aufmerksam zu lesen.

Für die Beantragung der berufsrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie gern unser Antragsformular verwenden.

Bitte beachten Sie:

Voraussetzung für die Erteilung einer berufsrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auch Ihre ordnungsgemäße Meldung bei der Sächsischen Landesärztekammer. Versäumen Sie Ihren Meldepflichten nachzukommen und fällt dies im Rahmen der Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer berufsrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung auf, so zieht dies entsprechende Auskunftsersuchen nach sich und führt zur Verzögerung bei der Antragsbearbeitung.

Über die Einwahl in das Mitgliederportal(öffnet in neuem Fenster) können Sie prüfen, ob Ihre bei der Sächsischen Landesärztekammer gespeicherten Daten aktuell sind und ggf. erforderliche Änderungen melden. Für Veränderungsmeldungen können Sie selbstverständlich auch telefonisch mit dem Referat Berufsregister in Kontakt treten; den zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier(öffnet in neuem Fenster).

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns per E-Mail
ra(at)slaek.de
per Telefax 📠 (0049 351 8267-422) oder
telefonisch unter ☎ 0049 351 8267-427 (Frau Reinicke-Kleinfeld) oder -425 (Frau Martin).