Notfallsanitäter (NotSan)

Durch das am 01.01.2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz sollen die Kompetenzen der nichtärztlichen Einsatzkräfte erweitert und die Notfallversorgung verbessert werden.

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und umfasst 4.600 Stunden. Notfallsanitäter werden seit 2014 sachsenweit ausgebildet.

Schülerinnen und Schüler werden an Berufsfachschulen, auf der Rettungswache sowie einem geeigneten Krankenhaus ausgebildet:

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Die unter ärztlicher Aufsicht zu erlernenden invasiven Maßnahmen wurden durch den sog. Pyramidenprozess bundeseinheitlich festgelegt und müssen in einem Praxisbegleitheft dokumentiert werden.

 


Notfallsanitäter/innen sollen eigenständig heilkundliche Maßnahmen durchführen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden. Die im Pyramidenprozess festgelegten invasiven Maßnahmen und Medikamente wurden vom Ausschuss für Notfall- und Katastrophenmedizin der Sächsischen Landesärztekammer bestätigt. Die zum Download zur Verfügung gestellten „Lerninhalte“ wurden unter Mitarbeit der sächsischen Ärztlichen Leitern Rettungsdienst und der Rettungsdienstschulen verfasst.

 

Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter

Rettungsassistenten haben bis zum Jahr 2023 die Möglichkeit, sich zum Notfallsanitäter zu qualifizieren. Die Zulassung zur Ergänzungsprüfung oder zum Examen muss bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden. Die Dauer der Vorbereitungs- bzw. Ergänzungskurse ist abhängig von der Dauer der Berufstätigkeit als Rettungsassistent zum 01.01.2014. Die Vorbereitungs- und Ergänzungslehrgänge mit anschließender Ergänzungsprüfung werden durch die Rettungsdienstschulen angeboten. Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Notfallsanitätergesetz.

Informationen für Auszubildende und Rettungsassistenten