Der Sächsische Landtag hat am 25.04.2018 das Sächsische Krebsregistergesetz (SächsKRegG) beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft und bildet die Grundlage dafür, dass bundesweit einheitlich festgelegte Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in den vier sächsischen klinischen Krebsregistern umfassend und nahezu vollzählig erfasst und ausgewertet werden. Im Freistaat Sachsen bestehen seit circa 20 Jahren eigenständige, klinische Krebsregister an den vier Standorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Diese bekannten Stellen bleiben vor Ort weiterhin Ansprechpartner für die Ärzte. Ergänzt werden sie durch eine Gemeinsame Geschäftsstelle aller vier klinischen Krebsregister bei der Sächsischen Landesärztekammer. Die neuen Strukturen ermöglichen durch eine enge Kooperation eine noch effizientere Erfassung, Auswertung und Nutzung der Daten. Ein gemeinsamer Internetauftritt der vier Register befindet sich derzeit im Aufbau. Unter www.krebsregister-sachsen.de(öffnet in neuem Fenster) erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur klinischen Krebsregistrierung in Sachsen.
Klinische Krebsregistrierung
Ein Artikel in der Juni- Ausgabe des Sächsischen Ärzteblattes gibt Ärzten und meldepflichtigen Einrichtungen einen Überblick zu den wichtigsten Informationen zum SächsKRegG.