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Weiterbildungsbefugnisse

Die Befugnis zur Weiterbildung erteilt die Sächsische Landesärztekammer entsprechend den §§ 5 bis 7 der Weiterbildungsordnung.

Die Listen sind auf dem aktuellen Stand. Wir möchten Sie dennoch bitten, zu beachten, dass auf Grund von Umstrukturierung in Kliniken, personellen Veränderungen (Ausscheiden von Weiterbildern, Neubesetzung von Chefarztstellen u.ä.), Praxisumzügen, Praxisübergaben etc. sich Veränderungen ergeben können, die uns nicht bekannt gegeben worden sind, so dass die Aktualität eingeschränkt sein kann.

Wir schlagen Ihnen vor, sich bei Unklarheiten die Weiterbildungsbefugnis vorlegen zu lassen oder in der Geschäftsstelle bei Frau Eichhorn (Tel. 0351 8267-317) oder Herrn Tannert (Tel. 0351 8267-319) nachzufragen.


Weiterbildungsbefugte (aktuell)
Weiterbildungsbefugnisse:
Kreis:
Ort:
Einrichtung:
Name:
PLZ:
Typ: ambulantstationär