Gemäß Berufsbildungsgesetz haben Ausbildende der Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01.01.2025 bis 31.12.2025 (siehe Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte 2025):
im 1. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1000,00 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1100,00 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1200,00 Euro.
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 (siehe Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte 2025):
im 1. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1050,00 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1150,00 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1250,00 Euro.
Weitere Kosten für die Ausbildung entstehen für die Prüfungsgebühren (Zwischenprüfung - 100,00 EUR, Abschlussprüfung - 200,00 EUR) und die bereitzustellende Schutzkleidung nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Für die Eintragung von Ausbildungs- und Umschulungsverhältnissen wird eine Gebühr von 80,00 EUR erhoben.