©AdobeStock/zinkevych
©AdobeStock/zinkevych

Allgemeine Informationen

Medizinische Fachangestellte sind als Schnittpunkt zwischen Arzt und Patient das Organisationstalent in der Arztpraxis. Der abwechslungsreiche Beruf verknüpft medizinisches Fachwissen mit verwaltungsbezogenen Aufgaben. Ein einfühlsamer Umgang mit Patienten, die Arbeit im Team und die Vermittlung zwischen Patient und Arzt stehen dabei im Mittelpunkt der Tätigkeit.
 
Medizinische Fachangestellte

  • assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen,
  • betreuen und beraten Patienten vor, während und nach der Behandlung,
  • informieren Patienten über Ziele und Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge,
  • führen Laborarbeiten durch,
  • führen Hygienemaßnahmen durch,
  • wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
  • wirken beim Qualitätsmanagement mit,
  • führen Verwaltungsarbeiten durch,
  • dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
  • ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
  • arbeiten team- und prozessorientiert.


Die Inhalte der praktischen Ausbildung sind im bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan zur Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten festgelegt.

Die theoretische Ausbildung an der Berufsschule richtet sich nach dem Rahmenlehrplan.

 

Informationsfilm über die Ausbildung und die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten in Sachsen

Datenschutzhinweise

Datenschutzerklärung mit {link}

Diagramm mit der Ablaufbeschreibung, ©Sächsische Landesärztekammer

 

Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Die praktische Ausbildung absolvieren Sie in der Arztpraxis. Die schulische Ausbildung findet in der zuständigen Berufsschule statt.
Während der berufsschulfreien Zeit sind Sie über den gesamten Zeitraum zur praktischen Ausbildung in der Arztpraxis.

Berufsschulstandorte sind: 

Berufliches Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen
An der Markthalle 10
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 67521-0
Web: https://www.bsz-gsc.de/(öffnet in neuem Fenster)

Berufliches Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen Dresden
„Karl August Lingner“
Maxim-Gorki-Straße 39
01127 Dresden
Tel.: 0351 206934-0
Web: https://www.bsz-gesundheit.de/index.php/de/(öffnet in neuem Fenster)

Berufliches Schulzentrum Christoph Lüders
Carl-von-Ossietzky-Straße 13-16
02826 Görlitz
Tel.: 03581 4852022
Web: https://www.bszgoerlitz.de/info/(öffnet in neuem Fenster)

Ruth-Pfau-Schule
Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig Gesundheit und Sozialwesen
Schönauer Str. 160
04207 Leipzig
Tel.: 0341 42 64 10
Web: https://www.ruth-pfau-schule.de/(öffnet in neuem Fenster)

BSZ für Wirtschaft, Gesundheit, Ernährung und Forstwirtschaft „Anne Frank“
Reißiger Straße 44–46
08525 Plauen
Tel.: 03741 300 52 02
Web: https://www.bsz-annefrank.de/bsz-anne-frank/(öffnet in neuem Fenster)

Berufsschule für Medizinische Fachangestellte
am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Tel.: 0351 458 18210
Web: https://www.uniklinikum-dresden.de/de/forschung-lehre-und-bildung/carusakademie/ausbildung/berufsschule-medizinische-fachangestellte(öffnet in neuem Fenster)

Adolph-Kolping-Schule Dresden
Weberplatz 2
01217 Dresden
Tel.: 0351 478950
Web: https://www.aksdd.de/(öffnet in neuem Fenster)

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Ausbildungsbeginn ist der 1. August eines Jahres. Bei Vertragsbeginn nach dem 1. September ist nach dem Berufsbildungsgesetz eine reguläre Zulassung zur Abschlussprüfung drei Jahre später nicht gegeben, sondern erst zum nächsten Prüfungstermin.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit. Bestehen Sie vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Das Ende der Ausbildung kann vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit liegen.

Sie haben während der gesamten Ausbildungszeit ein schriftliches Ausbildungsnachweisheft zu führen. Der zeitliche und sachliche Ablauf der praktischen Ausbildung soll dadurch nachweisbar gemacht werden. Der Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und soll Ihnen bei der Prüfungsvorbereitung helfen.

Gemäß Berufsbildungsgesetz haben Ausbildende der Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01.01.2025 bis 31.12.2025 (siehe Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte 2025):
im 1. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1000,00 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1100,00 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1200,00 Euro.

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 (siehe Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte 2025):
im 1. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1050,00 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1150,00 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1250,00 Euro.

Die schriftliche Zwischenprüfung müssen Sie ablegen, bevor das 2. Ausbildungsjahr endet. Dabei gilt es zu zeigen, was Sie in den ersten 18 Monaten der Ausbildung gelernt haben. Die Prüfung dauert höchstens 120 Minuten und ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Zweck der Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.

Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Welche Prüfungsbereiche und -gebiete abgefragt werden, können Sie in der Prüfungsordnung nachlesen.

Grundsätzlich ist es möglich, vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die vorzeitige Prüfungszulassung ist eine Einzelfallentscheidung und verkürzt die Ausbildung um maximal 6 Monate. Das Formular für die vorzeitige Prüfungszulassung erhalten Sie von der Sächsischen Landesärztekammer.

Sie müssen dafür folgende Kriterien erfüllen:

  • mindestens gute Lern- und Ausbildungsergebnisse in der Arztpraxis,
  • gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule und
  • mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung
  • die Inhalte der Ausbildung müssen vollständig zur Anwendung bereit sein

Bei Bestehen der Abschlussprüfung wird Ihnen ein Prüfungszeugnis ausgestellt.

Fehlzeiten während der Berufsausbildung
Erhöhte Fehlzeiten können dazu führen, dass Sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Gemäß Berufsbildungsgesetz ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat und wessen Fehlzeiten (z. B. wegen Schwangerschafts- und Mutterschutzurlaub sowie Krankheit) zusammengerechnet nicht mehr als 10 % der im Ausbildungsvertrag vorgesehenen Ausbildungszeit beträgt. Dies entspricht bei einer Ausbildungs- oder Umschulungszeit von 3 Jahren einer Fehlzeit von insgesamt nicht mehr als 78 Arbeitstagen (bei 30 Monaten Umschulungszeit insgesamt nicht mehr als 65 Arbeitstage).

Wenn Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, bieten sich verschiedene mögliche Arbeitsplätze an:

  • Arztpraxen aller Fachrichtungen,
  • Medizinische Versorgungszentren,
  • Krankenhäuser im ambulanten Bereich,
  • Reha-Kliniken,
  • Krankenkassen,
  • betriebsärztliche Abteilungen,
  • Institutionen und Organisationen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Nach abgeschlossener Berufsausbildung kann an Fortbildungen teilgenommen werden. Eine aktuelle Übersicht der Fortbildungsangebote der Sächsischen Landesärztekammer finden Sie hier:

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten können Sie ab dem 1. Berufsjahr mindestens 2.088,40 Euro brutto im Monat verdienen, wenn nach Tarif bezahlt wird. Ihr Gehalt steigt mit fortschreitenden Berufsjahren an. Außerdem können Sie durch Fortbildungen Ihr Gehalt erhöhen.

Eine Übersicht über die einzelnen Gehaltsstufen finden Sie im Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen.