Arztausweis

Arztausweis

Es gibt den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den "normalen" Arztausweis im Scheckkartenformat.

Mit beiden Arztausweisen weisen Sie sich als Arzt aus und können beispielsweise verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten. Dieser Arztausweis ist gebührenfrei.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu signieren, Dokumente zu verschlüsseln und sich an Portalen, Netzen und Computern zu authentifizieren. Für diesen Ausweis ist an den Zertifizierungsdiensteanbieter eine monatliche Gebühr zu zahlen.

Mit dem Arztausweis weisen Sie sich als Arzt aus und können Rezepte ausstellen und verschreibungspflichtige Medikamente gegen Vorlage des Arztausweises in der Apotheke erhalten.

Nutzen Sie bitte unser Antragsformular Alternativ senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag mit einem Passbild zu.

Der Arztausweis gilt grundsätzlich 5 Jahre. Danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Bei Ärzten, die eine Berufserlaubnis besitzen, die zeitlich eingeschränkt ist, gilt der Arztausweis bis zum Ablauf der Berufserlaubnis.

Mit dem eHBA können Sie neben der Funktion als Sichtausweis auch Dokumente elektronisch signieren. Das ist derzeit beispielsweise für das Notfalldatenmanagement (NFDM), den elektronischen Medikationsplan (eMP) und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) bereits eingeführt. Ebenso ist für die Anwendungen der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronisches Rezept (eRezept) zwingend die qualifizierte elektronische Signatur und damit der eHbA des ausstellenden Arztes notwendig.

Sie melden sich mit Ihren Zugangsdaten am Mitgliederportal der Sächsischen Landesärztekammer an, gehen auf Beantragung elektronischer Heilberufsausweis (eHbA) G2, können dort sofort Ihre Daten abgleichen und sich für einen Vertrauensdiensteanbieter entscheiden. Ihr Antrag wird dann sicher und datenschutzgerecht vorbefüllt und dem Anbieter übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Hinweisen

Die Sächsische Landesärztekammer erhebt keine Gebühren. Die Kosten der Vertrauensdiensteanbieter unterscheiden sich geringfügig von Anbieter zu Anbieter. Ebenso wie die angebotenen Zahlungsmodelle. Bitte informieren Sie sich bei dem jeweiligen Anbieter unter:
Medisign: https://www.medisign.de/support/article/medisign-preisblatt/(öffnet in neuem Fenster)
T-Systems: https://geschaeftskunden.telekom.de/digitale-loesungen/spezielle-loesungen/telematikinfrastruktur/ausweise(öffnet in neuem Fenster)
Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de/system/files/dokumente/pdf/Preisinformation_eHBA.pdf(öffnet in neuem Fenster)
AHC/Atos: https://shc-care.de/produkte/heilberufsausweis-ehba/earztausweis/225(öffnet in neuem Fenster)