Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Verfahrensordnung zur Durchführung strukturierter curricularer Fortbildung vom 27. März 2025

Der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer hat im Rahmen seiner 19. Sitzung am 5. März 2025 eine Änderung der „Verfahrensordnung zur Durchführung strukturierter curricularer Fortbildung“ beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Präsidenten am 27. März 2025 wird die Satzung zur Änderung der Verfahrensordnung gemäß § 15 Absatz 2 der Hauptsatzung ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer bekannt gemacht.

Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.