Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landesärztekammer

1. Zuständigkeit


1.1 Die Sächsische Landesärztekammer kategorisiert die im Freistaat Sachsen stattfindenden ärztlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen  und bewertet diese mit Fortbildungspunkten.


1.2 Die Sächsische Landesärztekammer bewertet auch Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien D und I nach § 6 Abs. 3 dieser Satzung, sofern der Anbieter der Fortbildungsmaßnahme seinen Hauptsitz im Freistaat Sachsen hat.


1.3 Im Ausland durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen werden von der Sächsischen Landesärztekammer im Voraus nur anerkannt,

1.3.a wenn der wissenschaftliche Leiter der Fortbildungsmaßnahme zum Zeitpunkt der Durchführung der Fortbildungsveranstaltung Mitglied der Sächsischen Landesärztekammer ist und


1.3.b die Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme Mitglieder von Ärztekammern der Bundesrepublik Deutschland sind.