Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landesärztekammer

6. Durchführung der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen
    • 6.1.
      Anforderungen zur Durchführung und Auswertung der Veranstaltung
      • 6.1.1. Für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen hinsichtlich Qualifikation der Teilnehmer, Form des Vortrages und der Diskussion, Aufnahmefähigkeit der Lernenden und Verwendung von Medien sind die „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung“ zu berücksichtigen.
      • 6.1.2. Für jede anerkannte Fortbildungsmaßnahme ist vom Veranstalter eine Teilnehmerliste zu führen, die den Barcode der Teilnehmer sowie die eigenhändige Unterschrift beinhaltet, oder eine elektronische Teilnehmererfassung vor Ort durchzuführen und die Teilnehmerangaben spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung dem Elektronischen Informationsverteiler gemäß der dort gültigen Bedingungen (http://www.eiv-fobi.de) zu übermitteln. Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der gemachten Angaben gegenüber der Sächsischen Landesärztekammer.
      • 6.1.3. Jeder ärztliche Teilnehmer erhält eine vom wissenschaftlichen Leiter der Fortbildung unterschriebene Bestätigung über die Teilnahme (Mustervorlage der Sächsischen Landesärztekammer unter Verwendung der Briefköpfe des Veranstalters). Eine Teilnahmebescheinigung darf nur demjenigen erteilt werden, der regelmäßig und vollständig an der Veranstaltung teilgenommen hat. Blanko-Teilnahmebestätigungen dürfen nicht ausgereicht werden.
      • 6.1.4. Grundsätzlich sollen alle von der Sächsischen Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen evaluiert werden. Der Veranstalter kann hierzu einen Evaluationsbogen der Sächsischen Landesärztekammer oder einen eigenen Evaluationsbogen (dieser ist dann als Muster dem Antrag beizufügen) verwenden. Die am Schluss einer Veranstaltung durchgeführte Evaluation und deren Ergebnis sind ein Jahr aufzubewahren und der Sächsischen Landesärztekammer auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
      • 6.1.5. Die Sächsische Landesärztekammer behält sich eine stichprobenhafte Überprüfung der von ihr anerkannten Fortbildungen vor. Hierfür ist einem Vertreter der Sächsischen Landesärztekammer jederzeit ein kostenfreier Zutritt zu der anerkannten Fortbildungsveranstaltung zu ermöglichen. Darüber hinaus behält sich die Sächsische Landesärztekammer eine stichprobenhafte retrospektive Evaluation der von ihr anerkannten Veranstaltungen vor.
    • 6.2. Fristwahrungen
      Im Fall der Nichteinhaltung der angegebenen Fristen auch zur Vorlage der Teilnehmerlisten (2 Wochen nach Abschluss der Veranstaltung), der Evaluationsbögen bzw. der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren (1 Monat nach Zugang des Gebührenbescheides) ist die Sächsische Landesärztekammer berechtigt, die Bearbeitung der Anträge des Veranstalters aus diesen Gründen abzulehnen. Eine rückwirkende Beantragung von Fortbildungsveranstaltungen ist ausgeschlossen.