Zeitplan für die Wahl der Kammerversammlung

Der Landeswahlausschuss der Landesärztekammer hat nach § 4 der Wahlordnung der Sächsischen Landesärztekammer nachfolgenden Zeitplan beschlossen. Dieser ist für die Kreiswahlausschüsse verbindlich.

Zeitplan
31. Oktober 2018 Stichtag für die Aufnahme in die Wählerlisten
19. bis 28. November 2018 Auflegung der Wählerlisten
Jeder Wahlberechtigte, der Wählerlisten für ungültig oder unvollständig hält, kann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung ihre Berichtigung während der Auflegung verlangen.
6. Februar 2019 Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter bis spätestens
1. April 2019 Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechtes bis spätestens

Dresden, im Mai 2018

Ass. jur. Annette Burkhardt
Landeswahlleiterin