Kandidaten für die Wahl der Kammerversammlung für die Wahlperiode 2019 - 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Wahl unserer Kammerversammlung steht unmittelbar bevor, in den nächsten Tagen werden Sie alle Ihre Briefwahlunterlagen im Briefkasten vorfinden. „Was, Wen, Warum soll ich da wählen?“ – werden Sie sich vielleicht fragen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit für meine nachfolgenden Ausführungen.

Die 103-köpfige Kammerversammlung ist das fach- und sektorenübergreifende „Parlament“ der sächsischen Ärzte. Sie setzt sich für eine konstruktive und gemeinwohlorientierte Gesundheits- und Berufspolitik in Sachsen ein, ist unter anderem aktiver Gestalter der ärztlichen Weiter- und Fortbildung, des Berufsrechts, unserer Berufsethik sowie der Aus- und Fortbildung unserer Medizinischen Fachangestellten und trifft maßgebliche Entscheidungen im Hinblick auf die Entwicklung unserer Altersvorsorge über das Versorgungswerk. Es gilt, diese Selbstverwaltung des ärztlichen Berufsstandes als großes Privileg im Vergleich zu anderen Berufsgruppen zu wahren!

Auf meinen Wahlaufruf im September 2018 hin haben sich 159 Kolleginnen und Kollegen für eine Kandidatur entschieden. Unter ihnen befinden sich berufspolitisch erfahrene Ärzte, aber zu meiner Freude auch viele junge und motivierte Nachwuchskandidaten, die bereit sind, den Staffelstab zu übernehmen. Alle Kandidaten stellen sich Ihnen im Einzelnen in dieser Ausgabe des „Ärzteblatt Sachsen“ vor.

Ich bitte Sie, jetzt aktiv von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und Ihre Kandidaten für die Kammerversammlung zu wählen. Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung legitimiert und motiviert die Gewählten im Besonderen, sich ehrenamtlich für den ärztlichen Berufsstand in Sachsen einzusetzen und Gehör zu finden. Sie, liebe Kollegen, entscheiden mit Ihrer Stimme auch, ob sich in der Kammerversammlung alle drei Säulen unseres Gesundheitswesens, also angestellte und niedergelassene Ärzte sowie die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, gleichermaßen wiederfinden. Ich freue mich insbesondere auf die Mitwirkung aller Kolleginnen und des ärztlichen Nachwuchses in der nächsten Wahlperiode.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht bis zum 1. April 2019. Geben Sie uns die Gelegenheit, auch für Sie aktiv werden zu können!

Mit kollegialen Grüßen

Erik Bodendieck

Präsident

Feststellung der Kandidaten

 
Alle bis zum 6. Februar 2019 eingereichten Wahlvorschläge wurden von den Kreiswahlleitern des jeweiligen Wahlkreises geprüft. Die Kreiswahlausschüsse haben über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Die Ergebnisse wurden an den Landeswahlausschuss übermittelt und von diesem in der Sitzung am 26. Februar 2019 bestätigt.
 
159 Ärzte sind für die Wahl der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer zugelassen. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine alphabetische Übersicht der Kandidaten, geordnet nach Direktionsbezirken und Wahlkreisen.

Machen Sie sich ein Bild!

Ass. jur. Annette Burkhardt

Landeswahlleiterin