©AdobeStock/Hyejin Kang
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Berufsrecht

Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte

Der Ausschuss Berufsrecht unterstützt und berät den Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer

  • bei der Überwachung der Kammermitglieder hinsichtlich der Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten,
  • bei dem Hinwirken auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder zueinander sowie 
  • bei der Vermittlung bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern und zwischen Mitgliedern und Dritten.

Der Ausschuss Berufsrecht tagt zur Zeit etwa 4 bis 5 Mal im Jahr. Die Prüfung berufsrechtlicher Sachverhalte erfolgt durch die Mitglieder des Ausschusses Berufsrecht auf der Grundlage der Regelungen des Sächsischen Heilberufekammergesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Stellt der Ausschuss Berufsrecht nach seiner Beratung eine Berufspflichtverletzung fest, werden dem Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer folgende Vorschläge zu berufsrechtlichen Verfahren unterbreitet:

  • Durchführung eines Rügeverfahrens
  • Abschluss eines Rügeverfahrens:
    Einstellung des Rügeverfahrens oder die Erteilung einer Rüge, ggf. auch die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 10.000 EUR
  • Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens

Schwerpunkte der bisherigen Tätigkeit:

1. Patientenbeschwerden zu:

  • Patientenabweisung
  • Art und Weise des Umgangs mit dem Patienten
  • Untätigkeit eines Arztes
  • gewissenhafter Berufsausübung des Arztes
  • Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht
  • unterlassener, nicht zeitnah oder nicht sorgfältig erstellter Gutachten
  • unterlassener oder nicht zeitnaher Herausgabe von Patientenunterlagen
  • berufswidriger Werbung
  • ärztlicher Liquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

2. Anfragen von Ärzten zu:

  • berufswidriger Werbung von ärztlichen Kollegen
  • unkollegialem Verhalten
  • Formen der ärztlichen Berufsausübung
  • Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht 

3. Diskussion zur Novellierung der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer

4. Prüfung von Informationen der Staatsanwaltschaften nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

5. Prüfung von Sachverhalten bezüglich der Einhaltung der ärztlichen Unabhängigkeit und Ahndung von Verstößen (bspw. Zuweisung gg. Entgelt)

Hier finden Sie den im „Ärzteblatt Sachsen” bzw. in der Broschüre „Tätigkeitsbericht der Sächsischen Landesärztekammer” veröffentlichten Tätigkeitsbericht (PDF-Datei) des Ausschusses für das Jahr

Mitglieder

  • Dipl.-Med. Christine Kosch LL.M., Fachärztin für Allgemeinmedizin (Vorsitzende)
  • Ute Dimmel-Hennersdorf, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Stellvertretende Vorsitzende)
  • Dr. med. Harald Bennefeld, Facharzt für Neurochirurgie
  • Gerald Dimmel, Facharzt für Anästhesiologie
  • Dr. med. Christian Geyer, Facharzt für Kinderchirurgie
  • Dr. med. Eckhard Meisel, Facharzt für Innere Medizin
  • Dr. med. Bettina Prager, Fachärztin für Humangenetik
  • Dr. med. Siegfried Schnee, Facharzt für Chirurgie
  • Dr. med. Reiko Zarbock, Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Dr. med. Sandy Zorn, MBA, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Seitens des Vorstandes:

  • Dr. med. Stefan Windau, Facharzt für Innere Medizin

Seitens der Geschäftsführung:

  • Dr. Michael Schulte Westenberg, Hauptgeschäftsführer; alternierend Ass. jur. Annette Burkhardt, Assistentin der Hauptgeschäftsführung
  • Dr. jur. Alexander Gruner, Leiter der Rechtsabteilung
  • Ass. jur. Claudia Hauswald M.mel., Rechtsreferentin
  • Ass. jur. Judith Buchmann
  • Ass. jur. Diana Krumpolt

Kontakte

Ausschuss Berufsrecht

Sächsische Landesärztekammer - Rechtsabteilung

Adresse
PF 10 04 65 ,
01074 Dresden
Telefon
0351 8267 424 oder 425
E-Mail
E-Mail senden an Ausschuss Berufsrecht: ra@slaek.de