Antragstellung

Zum 01.01.2011 hat sich die Geschäftsordnung für die Kommission „Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung” geändert. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Antragsstellung und kein positives Votum der Sächsischen Landesärztekammer für die Durchführung einer Maßnahme zur künstlichen Befruchtung erforderlich.

Nunmehr müssen unverheiratete Paare in Sachsen nicht mehr vor der Kommission angehört werden. Ebenso entfällt das Erfordernis eines zustimmenden Votums für die Behandlung mit Fremdsamen.

Die Behandlung kann jetzt nach Beratung durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ass. jur. Michael Kratz, Rechtsreferent, unter der Rufnummer 0351 8267 333 zur Verfügung.