Im vergangenen Jahr hat sich die Organspende erneut rückläufig entwickelt. Bundesweit gab es 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent auf 2594 Organe gesunken. Im Jahr 2016 waren es noch insgesamt 2867 Organe, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gemeldet und schwer kranken Patienten transplantiert werden konnten. Durch den grenzüberschreitenden Organaustausch liegt die Zahl der transplantierten Organe in Deutschland jährlich etwas über der Summe der entnommenen Organe. Insgesamt 2764 Spenderorgane wurden im vergangenen Jahr erfolgreich verpflanzt und haben Patienten das Leben gerettet oder zu einer besseren Lebensqualität verholfen. Im Vergleichszeitraum 2016 konnten bundesweit noch 3049 Organe transplantiert werden.
Die bundesdurchschnittliche Spenderrate lag im Jahr 2017 bei 9,7 Spendern pro eine Million Einwohner. Dabei war die Entwicklung innerhalb der sieben DSO-Regionen sehr uneinheitlich. Die beiden Regionen Bayern und Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) verzeichneten entgegen dem Bundestrend eine Zunahme an Organspenden gegenüber dem Vorjahr von 18 bzw. 12 Prozent.
Die Sächsische Landesärztekammer und die DSO sehen die bundesweite Entwicklung schon lange mit Sorge und haben gemeinsam mit den Entnahmekrankenhäusern in Sachsen umfangreiche Analysen zu den möglichen Ursachen durchgeführt. Diese sind zwar vielschichtig, einen zentralen Schlüssel zur Verbesserung der Situation der Organspende sieht die DSO in einer konsequenten Berücksichtigung des Willens zur Organspende im Zuge von Behandlungsstrategien am Lebensende. Auf den Intensivstationen müssen die Ärzte mögliche Spender erkennen und die Koordinierungsstelle informieren. Nur dann können die DSO-Koordinatoren aktiv werden und die Klinikmitarbeiter unterstützen. Die Auswertungen der DSO zeigen, dass bei Therapieentscheidungen am Lebensende die Organspende teilweise nicht in Betracht gezogen wird. Dabei spielen auch Patientenverfügungen eine Rolle, die in Bezug auf die Frage der Organspende keine klare Regelung enthalten und aufgrund des häufig gewünschten Verzichts auf lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen eine Organspende vermeintlich ausschließen. Dies gilt für Sachsen jedoch nicht, das die Sächsische Landesärztekammer eine Patientenverfügung bereitstellt, die eine Möglichkeit der Organspende beinhaltet ( http://www.slaek.de/media/dokumente/02medien/Patienten/patientenberatung/Patientenverfuegung_Betreuungsverfuegung_Vorsorgevollmacht.pdf(öffnet in neuem Fenster)). Die zunehmende Arbeitsverdichtung und -belastung auf den Intensivstationen sind eine zusätzliche Hürden für die Organspende.
Die Transplantationsbeauftragten in den bundesweit rund 1250 Entnahmekliniken sind die Schnittstelle zur DSO. Ihre Rolle nachhaltig zu stärken, fordern Experten immer wieder. Dazu zählen deren kontinuierliche Weiterbildung, die Entlastung von anderen Aufgaben sowie die Unterstützung und Wertschätzung der Klinikleitungen. Auch die Landesausführungsgesetze für Transplantationsbeauftragte sollten nach Ansicht der DSO eine einheitliche Regelung zur Freistellung für diese wichtige Tätigkeit vorsehen. Ein vorbildliches Beispiel sei das Gesetz in Bayern. Dort wurde zu Beginn des Jahres 2017 eine klare und verbindliche Regelung für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geschaffen. Bayern ist auch das Bundesland, das im zurückliegenden Jahr entgegen dem Bundestrend die deutlichste Steigerung der Organspende erzielen konnte.