121. Deutscher Ärztetag: Fristgerechte Einführung verbindlicher Personaluntergrenzen

Erfurt/Dresden: Die sächsischen Delegierten haben auf dem 121. Deutschen Ärztetag die Regelungen des Bundesgesetzgebers in § 137i SGB V begrüßt, mit denen Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern verbindlich eingeführt werden.


Sie fordern die Vertragsparteien (Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung) zur fristgerechten Umsetzung bis zum 30. Juni 2018 auf. Anderenfalls wird das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, zeitnah sachgerechte Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung nach § 137i Abs. 3 SGB V festzulegen.


Inhaltlich schließt sich der 121. Deutsche Ärztetag vollumfänglich der Entschließung des Bundesrates – Drs. 48/18 - vom 23. März 2018 an