121. Deutscher Ärztetag: Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende

Erfurt/Dresden: Auf Antrag der sächsischen Delegierten hat der 121. Deutsche Ärztetag den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Organspende in Deutschland im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.


„Jede Bürgerin und jeder Bürger ist nach der Aufklärung durch die Krankenkassen in der Lage, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ein „NEIN" zur Organspende zu formulieren.", sagte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Die Organspendebereitschaft in der Gesellschaft ist auch nach einer aktuellen Umfrage der BZgA hoch. Trotzdem sinken die jährlichen Organspenderzahlen in Deutschland seit zehn Jahren kontinuierlich.


Bodendieck: „Dieses Problem, das jedes Jahr den Tod für viele Patienten auf der Warteliste bedeutet, muss durch viele verschiedene Maßnahmen angegangen werden. Eine dieser Maßnahmen ist die Einführung der in fast allen europäischen Ländern üblichen Wider-spruchslösung".


In Deutschland lag die Zahl der Organspenden mit 9,7 pro 1 Millionen Einwohner im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Unter den acht Eurotransplant-Ländern sind Deutschland und Luxemburg die Organspendeschlusslichter. Deutschland profitiert aber seit Jahren im Organaustausch als Importland von den höheren Organspenden in den Nachbarländern.


Die derzeit im Transplantationsgesetz formulierte Entscheidungslösung verursacht einen hohen Kostenaufwand, ohne dass in jedem Fall eine Entscheidung getroffen wird. In der derzeitigen Regelung wird jedoch bei jedem Versicherten, der keine Entscheidung trifft, zunächst einmal davon ausgegangen, dass er nicht spenden will. Dies entspricht nicht der tatsächlichen Einstellung der Mehrzahl der Mitbürger und sollte geändert werden. Jeder Bürger, der keine Organe spenden möchte, sollte schriftlich oder mündlich seinen Widerspruch äußern. Weil auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Patienten in Zweifelsfällen zu klären ist, ist die Autonomie der Patienten als Eckpfeiler der Medizinethik immer gewährleistet.


Weitere Informationen unter 0173 6242315 oder 0351 8267-160.