Mehr Zwang, mehr Geld: Bundesgesundheitsminister stellt Gesetzentwurf vor

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am 23. Juli seinen Gesetzentwurf zur Verbesserungen der medizinischen Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) vorgelegt. Im Zentrum steht die Idee, niedergelassene Ärzte auf mehr Sprechstunden zu verpflichten. Zugleich soll es für bestimmte Leistungen Extravergütungen geben.


In Zukunft sollen niedergelassene Ärzte mindestens 25 Stunden in der Woche als Sprechstundenzeiten anbieten müssen. Spahn will die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichten, die Einhaltung dieser Vorgabe zu überwachen. Hausbesuche sollen auf diese Zeiten angerechnet werden.


Mit sogenannten "Offenen Sprechstunden" von fünf Wochenstunden sollen Fachärzte, die für die wohnortnahe Versorgung wichtig sind (Haus-, Kinder-, HNO- oder Frauenärzte), dazu beitragen, dass Patienten ohne Termin versorgt werden. Hierfür wie für die Vermittlung eines Facharzttermins durch den Hausarzt winken Extrabudgets. Auch für die Aufnahme neuer Patienten sollen Ärzte eine höhere Pauschale bekommen.


Um mehr Ärzte für ländliche Regionen zu gewinnen, werden regionale Zuschläge obligatorisch. Die KVen werden in dem Gesetzentwurf verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungsalternativen wie Patientenbusse, mobile Praxen oder digitale Sprechstunden bereitzuhalten.


Außerdem sollen die Krankenkassen ihren Versicherten bis spätestens 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, die auch für Handy oder Tablet zugänglich ist.