Approbationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen

Auf Einladung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration trat der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, am 20.8.2018 als Sachverständiger im Sächsischen Landtag auf.


Im Rahmen der Anhörung zur Durchführung des Approbationsverfahrens für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen stellte er die fachliche Sicht der Ärzteschaft in dieser Frage dar. Dabei ging er insbesondere auf einen Beschluss der Kammerversammlung vom Juni 2018 ein, wonach die sächsische Ärzteschaft den Gesetzgeber auffordert, zu regeln, dass alle Ärzte mit absolvierter medizinischer Grundausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland die medizinische Grundausbildung absolviert haben.


Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse vorliegen, könne, so Bodendieck, für einen sicheren Patientenschutz nur durch die Teilnahme am 2. und 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung im Rahmen des medizinischen Staatsexamens gewährleistet werden.


Der Präsident betonte vor dem Ausschuss ausdrücklich, dass ausländische Ärzte in Sachsen herzlich willkommen sind, da sie die Patientenversorgung zu einem großen Teil unterstützen.