Organspende Thema im Landtag - Sächsische Landesärztekammer: Widerspruchslösung rettet Menschenleben!

Die Zahl der Organspender sinkt. Jeden Tag sterben in Deutschland drei Patienten, die durch eine Organspende hätten gerettet werden können. Bundesweit warten 10.000 Menschen auf eine lebensrettende Transplantation. „Daher müssen wir mehr über die Organspende informieren und aufklären, um das lebenswichtige Thema stärker in den Mittelpunkt der Gesellschaft zu rücken“, so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck im Vorfeld der Landtagssitzung. Nur 35 Prozent haben ihren Willen in einem Organspendeausweis dokumentiert.


„Jede und jeder von uns kann schon morgen in die Situation kommen, eine Organspende zu benötigen – sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. Deshalb müssen wir irrationale Ängste und Vorurteile abbauen“, so Bodendieck. „Und wir wissen, dass in Deutschland viele Menschen Organe spenden würden, aber keinen Organspendeausweis tragen. Deshalb sollten wir in Deutschland, so wie in vielen anderen europäischen Ländern, die Widerspruchslösung einführen“. Jeder Mensch, der für sich eine Organspende ausschließt, könnte dann schriftlich oder mündlich seinen Widerspruch äußern. Weil auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Patienten in Zweifelsfällen zu klären ist, ist dessen Autonomie immer gewährleistet.

Aufklärung an Schulen

Um junge Menschen über das Thema Organspende aufzuklären, bietet die Sächsische Landesärztekammer seit Januar auch allen Schulen und Schülern in Sachsen eine wertfreie und sachliche Information zu diesem schwierigen Thema an. „Denn die Schule ist genau der richtige Ort, um frühzeitig über das Thema Organspende aufzuklären, die Problematik von vielen verschiedenen Seiten zu beleuchten, zu diskutieren und zum Nachdenken anzuregen“, betont der Präsident. Vor allem in den Fächern Biologie, Ethik, Gemeinschaftskunde oder auch im Religionsunterricht lässt sich das Thema fächerverbindend/fächerübergreifend gut unterbringen.

Patientenverfügung und Organspende

Und was viele Menschen nicht wissen, eine Organspende ist auch bei vorliegender Patientenverfügung möglich. Die Sächsische Landesärztekammer hat vor zwei Jahren in ihre Musterformulare eine entsprechende Formulierung mit aufgenommen, die organerhaltende Maßnahmen ermöglichen.