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\r\n\u201eJede und jeder von uns kann schon morgen in die Situation kommen, eine Organspende zu ben\u00f6tigen \u2013 sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. Deshalb m\u00fcssen wir irrationale \u00c4ngste und Vorurteile abbauen\u201c, so Bodendieck. \u201eUnd wir wissen, dass in Deutschland viele Menschen Organe spenden w\u00fcrden, aber keinen Organspendeausweis tragen. Deshalb sollten wir in Deutschland, so wie in vielen anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, die Widerspruchsl\u00f6sung einf\u00fchren\u201c. Jeder Mensch, der f\u00fcr sich eine Organspende ausschlie\u00dft, k\u00f6nnte dann schriftlich oder m\u00fcndlich seinen Widerspruch \u00e4u\u00dfern. Weil auch f\u00fcr die Widerspruchsregelung der mutma\u00dfliche Wille des Patienten in Zweifelsf\u00e4llen zu kl\u00e4ren ist, ist dessen Autonomie immer gew\u00e4hrleistet.\r\n<\/p>" }, { "@name": "fktart", "@": "bild" } ]
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Die Sächsische Landesärztekammer und die Techniker Krankenkasse haben eine deutschlandweit einmalige Kinderschutz-App „Hans&Gretel“ entwickeln lassen. Die App dient der frühzeitigen Erkennung einer Kindeswohlgefährdung. Sie löst herkömmliche Materialien ab und ist jederzeit vor Ort auf allen mobilen Endgeräten sowie im Internet verfügbar. Ziel der digitalen Anwendung ist eine bessere Prävention bei Kindeswohlgefährdung und häuslicher Gewalt.
Um junge Menschen über das Thema Organspende aufzuklären, bietet die Sächsische Landesärztekammer seit Januar auch allen Schulen und Schülern in Sachsen eine wertfreie und sachliche Information zu diesem schwierigen Thema an. „Denn die Schule ist genau der richtige Ort, um frühzeitig über das Thema Organspende aufzuklären, die Problematik von vielen verschiedenen Seiten zu beleuchten, zu diskutieren und zum Nachdenken anzuregen“, betont der Präsident. Vor allem in den Fächern Biologie, Ethik, Gemeinschaftskunde oder auch im Religionsunterricht lässt sich das Thema fächerverbindend/fächerübergreifend gut unterbringen.
„Der Schutz unserer Kinder vor Gewalt und Missbrauch ist seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen der Sächsischen Landesärztekammer. Die Weiterentwicklung von Schulungsunterlagen und die Nutzung digitaler Technologien für eine noch bessere Prävention ist für mich daher ein logischer Schritt, um Ärzte in ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen.“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.
Simone Hartmann, Leiterin der TK-Landesvertretung Sachsen: "Auch der TK ist es ein besonderes Anliegen, den Kinderschutz zielgerichtet zu fördern. Mit der App 'Hans und Gretel' wurde ein zeitgemäßes Instrument für den praktischen Einsatz entwickelt, das es Ärzten erleichtert, mit Verdachtsfällen umzugehen und die richtigen Entscheidungen zum Wohl der Kinder zu treffen."
„Vor allem die Verfügbarkeit zu jeder Zeit an jedem Ort, ist für mich im ärztlichen Alltag ein wesentlicher Vorteil, gegenüber von Broschüren und Formularen.“, so Prof. Dr. med. Guido Fitze, Ärztlicher Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und Mitglied des Projektteams. „Die Nutzung von mobilen Endgeräten ist im ärztlichen Alltag angekommen. Wir greifen diesen Trend mit der App für dieses wichtige Thema auf“.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 war im Hinblick auf Gewaltdelikte an Kinder alarmierend. Insgesamt waren im letzten Jahr 4208 Kinder in Deutschland von Gewalttaten betroffen. 143 Kinder starben an den Folgen von Gewalt – das bedeutet, dass jede Woche mindestens zwei Kinder Opfer eines Tötungsdeliktes wurden. Dabei waren fast 78 Prozent von ihnen zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. 77 Kinder überlebten einen Tötungsversuch. Und das sind lediglich die Zahlen im so genannten „Hellfeld“, die angezeigt und statistisch erfasst werden konnten – Tendenz steigend. Und immer wieder stellt sich die Frage, wie das zu verhindern sei, wann frühzeitig interveniert werden solle und wie man klare Entscheidungen hierbei gut fundiert treffen könne.
Aus diesen Gründen nahmen sich die Mitglieder der Fachkommission „Häusliche Gewalt – Gewalt in der Familie“ der Sächsischen Landesärztekammer in Kooperation mit dem Projekt „Verstetigung des medizinischen Kinderschutzes in Sachsen“ und der Techniker Krankenkasse im Zuge der Überarbeitung des Leitfadens „Gewalt gegen Kinder” diesen Fragestellungen an und entwickelten die Kinderschutz-App „Hans&Gretel“.
Zum Projektteam gehören:
Weitere Informationen bei:
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{ "list": [ { "@name": "rechtelinkefunktionsabschnitte", "item": { "text": [ { "@name": "sp_text", "@": "Katrin Lindner
\r\nTechniker Krankenkasse
\r\nLandesvertretung Sachsen
\r\nReferentin f\u00fcr Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit
\r\nTel: 0351 4773 909
\r\nE-Mail: E-Mail: katrin.lindner(at)tk.de<\/a>" }, { "@name": "fktart", "@": "text" } ] } }, { "@name": "linkelinkefunktionsabschnitte", "item": { "text": [ { "@name": "sp_text", "@": "Knut K\u00f6hler M.A.
\r\nS\u00e4chsische Landes\u00e4rztekammer
\r\nLeiter Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit
\r\nTel: 0351 8267 161.
\r\nE-Mail: presse(at)slaek.de<\/a>" }, { "@name": "fktart", "@": "text" } ] } } ], "text": { "@name": "fktart", "@": "columns" }
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