Einheitliche Aufwandsentschädigung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr

Die Kammerversammlung, das Parlament der Sächsischen Landesärztekammer, hat auf ihrer heutigen Tagung in Dresden eine landesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr (PJ) in Höhe des BAföG-Höchstsatzes gefordert. In Zeiten des in Sachsen zunehmenden Ärztebedarfs braucht es gerechte Bedingungen in der Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses.


Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Während des Praktischen Jahres arbeiten Studierende in Vollzeit stationär oder ambulant. Es darf nicht sein, dass ein Großteil der Kliniken in Sachsen den Studierenden hier keine oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung zahlt.“


Eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Claudia Maicher vom April 2018 ergab, dass kein einziges Lehrkrankenhaus in Sachsen eine Entschädigung in Höhe des derzeit auf 735 EUR/Monat festgesetzten BAföG-Höchstsatzes bezahlt. Ebenso wenig erhalten Studierende, die ein Tertial ambulant beim Allgemeinarzt absolvieren und von der KV Sachsen gefördert werden, eine Aufwandsentschädigung in dieser Höhe.


Gleichzeitig verändert sich die finanzielle Situation der Studierenden zum Ende des Studiums: Aufgrund von Auslands- oder Promotionssemestern, familiären Verpflichtungen oder sozialem Engagement studieren viele während des PJs außerhalb der Regelstudienzeit und erhalten somit kein BAföG mehr. Hinzu kommt, dass der Anspruch auf die Familienversicherung mit dem 25. Lebensjahr erlischt und Studierende sich selbst krankenversichern müssen. Weiterhin entfällt das Kindergeld. Laut einer Umfrage der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland müssen 60% der Studierenden neben dem PJ arbeiten. Dies ist parallel zur normalen Arbeitswoche nur nachts und am Wochenende möglich, sodass sich wichtige Ruhezeiten verkürzen und die Gesundheit der Studierenden darunter leidet. Aufgrund der Mehrfachbelastung ist außerdem eine Gefährdung der Patienten zu befürchten.


Viele Studierende sind gezwungen, ihren PJ-Platz nach der Höhe der Aufwandsentschädigung statt nach der Qualität der Lehre auszuwählen. Eine freie Ortswahl ist nicht gegeben. Bodendieck „Sachsen verliert junge Mediziner, weil diese im Zweifel nach dem Studium an die Einrichtung gehen, wo sie im PJ gute Erfahrungen gemacht haben.“ Die Sächsische Landesärztekammer wird über das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für eine Umsetzung dieser Forderung drängen. Damit soll Landesweit sichergestellt werden, dass die Qualität der Lehre und nicht die Höhe der Bezahlung das Auswahlkriterium für Studierende bei der Wahl eines PJ-Tertials ist.