Ärzte wählen Ärzte – Die Frist für eine Kandidatur zur Kammerversammlung endet am 6. Februar 2019!

Alle sächsischen Ärzte haben noch bis zum 6. Februar 2019 die Möglichkeit, für das Parlament der sächsischen Ärzte - die Kammerversammlung - zu kandidieren (Wahlperiode 2019-2023). Hierfür ist ein Formular, der sogenannte „Wahlvorschlag", auszufüllen. Neben den persönlichen Daten bedarf es der Unterstützung/Unterschrift von fünf wahlberechtigten Ärzten des gleichen Wahlkreises, wobei der Kandidat als Wahlbewerber selbst den Wahlvorschlag auch unterzeichnen darf.


Eine ausfüllbare Version des Wahlvorschlages finden Sie hier(öffnet in neuem Fenster). Die (freiwillige) Beifügung eines Fotos sowie die Beantwortung eines zusätzlichen kleinen Fragebogens auf der Rückseite des Wahlvorschlages dient der Vorstellung bei den Wählern. Der Wahlvorschlag muss dem Kreiswahlleiter des jeweiligen Wahlkreises bis zum vorgenannten Datum vorliegen. Dessen Kontaktdaten finden Sie hier(öffnet in neuem Fenster).


Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Sächsischen Landesärztekammer und damit auch der sächsischen Ärzteschaft. Sie besteht aus 101 gewählten Mitgliedern und je einem der Kammer angehörenden Mitglied des Lehrkörpers der Medizinischen Fakultäten der Universitäten Dresden und Leipzig. Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kammer. Sie tagt in der Regel im Juni jeweils an einem Freitagnachmittag und Samstag sowie im November an einem Mittwochnachmittag.


Unterstützen auch Sie die ärztliche Selbstverwaltung und sorgen Sie mit Ihrer Kandidatur für eine breit aufgestellte ärztliche Selbstverwaltung in Sachsen!


Gern beantworte ich Ihnen alle Fragen für eine Kandidatur.

Ass. jur. Annette Burkhardt
Landeswahlleiterin
Telefon: 0351 8267-414
E-Mail: kammerwahl(at)slaek.de