Unterschiede in der Verordnung von Medizinalcannabis

Seit 2017 steigt die Zahl der über die Apotheken abgegeben Cannabisrezepturen und damit der Umsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Nicht immer passiere das im Sinne einer rationalen Pharmakotherapie, kritisierte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, kürzlich bei der Veranstaltung „Cannabis als Medizin - Gefahren des Missbrauchs?" in Berlin. Aktuelle Auswertungen der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus dem vergangenen Jahr zeigen deutliche regionale Unterschiede bei der Versorgung mit Cannabisblüten.


Im Süden Deutschlands wurden demnach weit mehr Cannabisrezepturen über die Apotheken abgegeben als im Norden. Den durchschnittlichen GKV-Umsatz von 80 Euro pro 1.000 GKV-Versicherten überschreiten die Bayern den Angaben zufolge um fast das Doppelte, dicht gefolgt von Baden-Württemberg. Den geringsten GKV-Umsatz verbuchen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Westfalen-Lippe mit etwa 30 bis 40 Euro pro 1.000 GKV-Versicherten. „Gäbe es eine anerkannte Ratio in der Pharmakotherapie mit Cannabis dürfte es diese Unterschiede nicht geben", ist Kiefer überzeugt.


Damit Ärzte mehr Erfahrungen mit dem Einsatz von Medizinalcannabis sammeln können, schlägt Erik Bodendieck, Mitglied Kommission „Sucht- und Drogen" bei der Bundesärztekammer (BÄK) vor, die Verordnung auf bestimmte Facharztgruppen zu beschränken.


Bodendieck vermisst zudem eine Indikationsliste für Medizinalcannabis. Entscheiden muss laut Sozialgesetzbuch (V) der Arzt im Einzelfall nach begründeter Einschätzung. „Das Gesetz verschiebt damit die Last in Gänze auf den Arzt", kritisierte der Allgemeinmediziner Bodendieck aus Wurzen. Auch aufgrund der geringen Evidenz rufe die BÄK daher dazu auf, Cannabis nur im Einzelfall zu verordnen, wenn alles andere ausgeschöpft ist.