Wenige Behandlungsfehler in Sachsen

Seit 26 Jahren klärt die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer mögliche Behandlungsfehler für Patienten. Ihr Bericht für 2018 zeigt trotz hoher Arbeitsbelastung der Ärzte stabile bis rückläufige Zahlen.


So gingen im letzten Jahr 331 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein (2017: 356). In 197 Fällen wurde auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2017: 234). Davon wurde in 46 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gutachterstelle festgestellt (2017: 45).


„Hinter jedem Fehler steht ein Schicksal. Deshalb ist die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte." so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.


Von 197 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 125 auf den stationären Sektor, 19 auf Klinikambulanzen, 44 auf ambulante Praxen und neun auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ).


80 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 28 die Innere Medizin, 21 die Orthopädie, elf die Fachrichtung Gynäkologie/Geburtshilfe, zehn Anträge entfielen auf das Fachgebiet Neurochirurgie und neun Anträge auf die Allgemeinmedizin. Des Weiteren wurden acht Fälle in der Augenheilkunde und jeweils sechs Anträge in den Fachbereichen HNO und Anästhesiologie/ Intensivtherapie begutachtet. Fünf Fälle entfielen auf die Kinderheilkunde, vier auf die Neurologie/ Psychiatrie und jeweils drei auf die Rehabilitation und Radiologie. Außerdem gab es zwei Anträge im Bereich der Haut- und Geschlechtskrankheiten und eine im Bereich der Urologie.


Zu mehr als 60 Prozent sind die Antragsteller anwaltlich vertreten. Die Anerkennungsrate beträgt 22 Prozent, was im gewohnten Bereich liegt. In 90-95 Prozent der Begutachtungsfälle wird durch die Bearbeitung in der Gutachterstelle eine abschließende Klärung erreicht. 5-10 Prozent werden nachfolgend auf dem Rechtsweg weiter bearbeitet. Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizutragen, ist nach wie vor sehr hoch.


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