Terminservicegesetz (TSVG) kommt

Der Bundestag hat heute das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet. Ärzte werden damit verpflichtet, mehr Sprechstunden für ihre Patienten anzubieten. Durch den Ausbau der Terminservicestellen sollen die gesetzlich Versicherten schneller und einfacher an Arzttermine kommen. Außerdem hat das Gesetz die Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land im Blick. Für die zusätzlichen Leistungen winken den Ärzten finanzielle Anreize.


Die Sächsische Landesärztekammer und die Bundesärztekammer warnen vor den starken Eingriffen in die Organisation der Praxen und die Unabhängigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. „Gerade in Ostdeutschland arbeiten die niedergelassenen Ärzte am Limit. Zusätzliche Termine sind für diese Kollegen gar nicht möglich", betont der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck.


In Zukunft sollen niedergelassene Ärzte mindestens 25 Stunden in der Woche als Sprechstundenzeiten anbieten. Bestimmte Fachärzte, die für die wohnortnahe Versorgung wichtig sind, sollen außerdem 5 Wochenstunden vorhalten, damit Patienten ohne Termin versorgt werden können. Hierfür wie für die Vermittlung eines Facharzttermins durch den Hausarzt winken Extravergütungen. Auch für die Aufnahme neuer Patienten sollen Ärzte eine höhere Pauschale bekommen.


Für eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land sieht das TSVG ebenfalls konkrete Maßnahmen vor. So sind obligatorische Zuschläge für Landärzte vorgesehen. Die Möglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zum Beispiel für Investitionskosten bei Praxisübernahmen werden erhöht. Dafür werden die KVen auch verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenige Ärzte gibt. Die Länder haben nun die Möglichkeit, mitzubestimmen, ob bestehende Zulassungssperren für die Niederlassung in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten entfallen können.