Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Das Bundeskabinett hat am 30.10.2019 das "Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" beschlossen, das auch eine Verbesserung des Schutzes des medizinischen Personals vorsieht.


Unter Punkt 6 des Papiers heißt es: "Wir werden den strafrechtlichen Schutz der §§ 113 ff. StGB auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen erweitern, um der Gewalt, der sich dieses Personal ausgesetzt sieht, angemessen zu begegnen."


Gesundheitsminister Spahn hat angekündigt, dass in Kürze ein Gesetzentwurf mit konkreten Änderungsvorschlägen vorgelegt wird.


Die Bundesärztekammer hatte zuvor die Ankündigung der Initiative in einer Pressemitteilung begrüßt: