KV Sachsen: "Schwarze Schafe" repräsentieren keinesfalls die sächsische Ärzteschaft

In den vergangenen Wochen gab es negative Schlagzeilen zu sächsischen Ärzten wegen Abrechnungsbetrugs – von Anzeigen, über Durchsuchungen, bis hin zu einer Festnahme. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) weist einen Generalverdacht gegen alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten nachdrücklich zurück.


Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, steht hinter den sächsischen Vertragsärzten und -psychotherapeuten und plädiert für deren Integrität:


„Hier muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es sich bei den Ärzten, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt, um absolute Ausnahmefälle handelt. Derartige ‘Schwarze Schafe’ repräsentieren keinesfalls die sächsische Ärzteschaft. Denn immerhin sind in Sachsen rund 8.500 Vertragsärzte und psychologische Psychotherapeuten tätig, die fast alle beanstandungsfrei abrechnen. Bei lediglich rund zwei Prozent der Ärzte kommt es zu Honorarrückforderungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung, deren Durchführung gesetzlicher Auftrag der KV Sachsen ist. Nur bei einem äußerst geringen Bruchteil besteht strafrechtliche Relevanz.


Falschabrechnungen resultieren fast nie aus vorsätzlichem Handeln. Gibt es allerdings Hinweise, dass vorsätzlich und systematisch die Vorgaben der Gebührenordnung nicht eingehalten wurden, ist Strafanzeige zu erstatten. Die KV Sachsen weist einen Generalverdacht gegen die sächsische Ärzteschaft vehement zurück!


Die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und Polizei überraschen in den aktuellen Fällen aber keineswegs, weil das Abrechnungsverhalten der durchsuchten Einrichtungen bereits im Rahmen der Abrechnungsprüfung (in Gestalt von Plausibilitätsprüfungen) auffällig war. Daraus resultierten Honorarrückforderungen im hohen sechsstelligen Bereich und deshalb wurden in diesen Fällen bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Das Agieren der Strafverfolgungsbehörden knüpft an die KV-internen Aktivitäten an, indem nunmehr der mutmaßliche strafrechtliche Gehalt der Implausibilitäten Gegenstand der Ermittlungen ist.“