Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Öffnungszeiten der Schwerpunktpraxen Infekt/Covid-19 sowie Corona-Testpraxen zwischen Weihnachten und Neujahr 2020/2021

Treten nicht lebensbedrohliche Beschwerden auf, deren Behandlung aber nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist auch zu Weihnachten und zum Jahreswechsel 2020/2021 eine ambulante medizinische Versorgung möglich. Für Behandlungen und Testungen auf das Corona-Virus sind die geänderten Öffnungszeiten der Schwerpunktpraxen Infekt/Covid-19 sowie Corona-Testpraxen zu beachten.

Eine Übersicht aller Bereitschaftspraxen in Sachsen mit aktuellen Öffnungszeiten und Adressen aller Standorte ist hier hinterlegt:  www.kvs-sachsen.de/buerger/bereitschaftspraxen-und-sprechstunden-in-ihrer-region/(öffnet in neuem Fenster)

Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst am 24. und 31. Dezember 2020 sowie an den Feiertagen und am Wochenende von 07.00 bis 07.00 Uhr des Folgetages erreichbar unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116117:

Im Zeitraum zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 4. Januar 2021 bestehen keine Brücken-, sondern reguläre Wochentage. Hinweise zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxen erhalten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls über die genannte Internetseite der KV Sachsen sowie unter der Rufnummer 116 117.

Weitere Informationen zur 116 117 sind hier zu finden: https://www.kvs-sachsen.de/buerger/aerztlicher-bereitschaftsdienst/(öffnet in neuem Fenster)


Zu beachten ist außerdem, dass in dieser Zeit einige Arztpraxen urlaubs- oder krankheitsbedingt schließen oder veränderte Öffnungszeiten haben. Patienten sollten sich vor Ort oder telefonisch in den Praxen dazu informieren.


Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z.B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst zuständig, erreichbar unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112.

 

Geänderte Öffnungszeiten der Schwerpunktpraxen Infekt/Covid-19 sowie Corona-Testpraxen

Die zwischen Weihnachten und Neujahr angepassten Öffnungszeiten der von der KV Sachsen betriebenen Corona-Test- und Schwerpunktpraxen Infekt/Covid-19 sind ebenfalls der Internetpräsenz zu entnehmen:

Auch hierbei können sich kurzfristige Änderungen ergeben, die stets aktuell auf der Webseite veröffentlicht werden.

Für die Durchführung der Testungen stehen die Haus- und Fachärzte als Erst-Ansprechpartner zur Verfügung. Sollten dort keine Testungen möglich sein, können sich die auf der Internetpräsenz genannten Personengruppen auch in einer der dort aufgelisteten Testpraxen auf das Corona-Virus testen lassen.

Die Testung auf das Corona-Virus wird nicht durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst durchgeführt. Hierfür sind die zu diesem Zweck eingerichteten Testpraxen die geeigneten Anlaufstellen.