Bundesärztekammer gibt Hinweise für Organisation von Videosprechstunden

Mit der Corona-Pandemie sind Bedeutung und Akzeptanz der Telemedizin in Deutschland deutlich gestiegen. Das gilt auch und gerade für Videosprechstunden, die von Patienten immer häufiger nachgefragt werden. Die Bundesärztekammer will deshalb Ärzten Informationen an die Hand geben, wie sie diese Versorgungsangebote sicher in ihre Praxisabläufe integrieren können.


Die Handreichung der Bundesärztekammer ist in acht Themenblöcke unterteilt, die einen kompakten Überblick über organisatorische, technische und rechtliche Aspekte der Fernbehandlung geben. Weiterführende Informationen, etwa zum Ablauf der Videosprechstunde, zu den technischen Voraussetzungen oder zur Vergütung, sind in dem Papier ebenfalls enthalten. Sie können mit Hilfe von eingebetteten QR-Codes aufgerufen werden.


Die Bundesärztekammer will mit dieser Handreichung auch über die Corona-Krise hinaus einen Beitrag dazu leisten, telemedizinische Angebote als Ergänzung zum Arztbesuch zu fördern. Der direkte und persönliche Arzt-Patienten-Kontakt soll jedoch der Regelfall bleiben. Als zusätzliche Option bietet sich die Videosprechstunde aber bei bestimmten Erkrankungen und Therapieformen an.


Die „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis“ steht unter www.baek.de/handreichung-videosprechstunde(öffnet in neuem Fenster) zum Download bereit.