Neuer Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Der Entwurf, der gestern in Berlin veröffentlicht wurde, sieht schärfere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung, Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor.


Künftig soll es im Strafgesetzbuch nicht mehr "sexueller Missbrauch von Kindern", sondern "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" heißen. Die Verbreitung und der Besitz von Bildern und Filmen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, sollen zum Verbrechen hochgestuft und härter bestraft werden. Entsprechende Straftaten sollen künftig mit einem Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Täterinnen und Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.


Der Entwurf sieht zudem eine Ergänzung der Paragrafen zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen um Handlungen mit oder von Dritten vor. Darüber hinaus soll die Verjährungsfrist bei der Herstellung von Inhalten, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs der Opfer beginnen. Zusätzlich will das Ministerium unter anderem die Anordnung von Untersuchungshaft erleichtern.


Im Juli hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) angesichts immer neuer Fälle von organisierter sexueller Ausbeutung von Kindern ein Reformpaket der entsprechenden Gesetze vorgestellt. Sie ging damit auch auf die Forderung der Union ein, sexuellen Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen einzustufen.