Corona: Landesdirektion Sachsen flexibilisiert Arbeitszeitrahmen für die unmittelbare Bekämpfung der Pandemiefolgen

Die Landesdirektion Sachsen hat heute eine Allgemeinverfügung nach dem Arbeitszeitgesetz erlassen, um Ausnahmen von Arbeitszeitregelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu ermöglichen.


Mit dieser Allgemeinverfügung werden die geltenden Arbeitszeitregelungen flexibilisiert und erweitert, damit die Corona-Pandemie bewältigt werden kann. Es wurde aber auch festgelegt, dass die jetzt geleisteten Mehrstunden innerhalb des nächsten halben Jahres über die normale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden ausgeglichen werden müssen.


Neben einigen Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit - zum Beispiel für Corona-Testzentren oder bei der Produktion von Schutzausrüstungen - werden bis zum 31. März 2021 Arbeitszeiten von zwölf Stunden am Tag in bestimmten Bereichen, wie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, ermöglicht.


So ist es nun zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern beim Ausfall von Pflegekräften oder Ärzten möglich, selbigen für einen kurzen Zeitraum durch längere Schichten beim verfügbaren Personal zu kompensieren.


Auf Grund der schon länger anhaltenden Arbeitsbelastung und dem hohen Krankenstand im (Intensiv-)Pflegebereich sind die vorhandenen personellen Lücken mit dieser Maßnahme vermutlich nicht zu schließen.