Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ab Oktober 2021 verpflichtend

Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband gestern geeinigt.


Die KBV hatte sich beim Bundesgesundheitsministerium für eine Verschiebung eingesetzt, da die Technik noch nicht flächendeckend verfügbar sei, weder auf Seiten der Praxen noch auf Seiten der Kassen. IT-Hersteller, Praxen und Krankenkassen sollen damit etwas mehr Zeit bekommen, um die Vorgaben zur eAU umsetzen zu können.