Corona-Pandemie: Förderung für Berufspendler aus Tschechien und Polen

Ab sofort ist das Antragsformular für Berufspendler aus Tschechien und Polen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (LDS) verfügbar. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können bei der Landesdirektion eingereicht werden. Je Arbeitskraft, die Unterkunft in Sachsen nimmt, wird eine Pauschale von 40 Euro pro Nacht gezahlt, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die mitreisenden Angehörigen beträgt die Pauschale 20 Euro pro Nacht.


Der Freistaat Sachsen hatte die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arbeitgebern eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Grenzpendlern aus Tschechien und Polen gewährt werden kann, die in den Bereichen Medizin und Pflege tätig sind. Die Förderung umfasst auch die nahen Angehörigen der betreffenden Personen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Beschäftigten infolge der neuen Einreisebeschränkungen der Nachbarländer nicht mehr täglich nach Sachsen einpendeln können. Die Regelungen gelten für eine Laufzeit von zunächst drei Monaten ab dem 26. März 2020. Eine rückwirkende Bewilligung von diesem Stichtag an ist möglich.


Zuwendungsempfänger sind die Arbeitgeber der tschechischen und polnischen Beschäftigten aus dem Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie den damit im Zusammenhang stehenden Unterstützungsleistungen. Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.


Antragsformular auf der LDS-Webseit: