Corona-Pandemie: Konsequente Anwendung des Infektionsschutzes in Arztpraxen

Infektionsschutz in Arztpraxen ist nicht erst seit Corona eine Selbstverständlichkeit. Ärztinnen und Ärzte wissen auf Grund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung um die Gefahren einer Virusinfektion, sie kennen sich in den Schutzmaßnahmen bestens aus und sollten diese in der Praxis konsequent anwenden.


Gerade in der Corona-Pandemie sind Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz von großer Bedeutung. Das gerade dieser Virus von besonderer Gefährlichkeit ist, beweisen mittlerweile viele Krankheitsverläufe.


Patienten, wie auch das gesamte Praxisteam, müssen wirksam vor einer Ansteckung geschützt werden. Da es vermehrt Rückmeldungen von Patienten gibt, dass in Praxen die Hygienemaßnahmen nicht konsequent eingehalten werden, weist Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, mit Nachdruck darauf hin, „dass Praxisärzte die empfohlenen Maßnahmen der Coronaschutzverordnung anwenden sowie entsprechend Ihrer Ausbildung Infektionsschutz betreiben müssen.  Nur eine wirksame Umsetzung kann weitere Bestimmungen verhindern. Arztpraxen sind hier den besonders vulnerablen Patientengruppen verpflichtet, darüber hinaus müssen sie auch Vorbild sein.“


Jeder Praxisinhaber ist für die Einhaltung von Hygieneregeln in seiner Praxis selbst verantwortlich und auch für die Konsequenzen bei Verstößen.  „Wir sind dankbar, dass die Bevölkerung in Sachsen sich auf eine große Zahl verantwortungsbewusster Ärzte verlassen kann. Leider handeln nicht alle Ärztinnen und Ärzte in einer solchen Weise “ so Bodendieck.


Zu den Hygieneregeln gehören unter anderem:

  • Konsequente Umsetzung der Basishygiene in allen Bereichen des Gesundheitswesens,
  • Einhaltung der Abstände (1,5 Meter), soweit möglich,
  • Konsequentes Tragen von mindestens chirurgischem Mundschutz für das gesamte Praxisteam einschließlich Ärzten,
  • Konsequentes Tragen von Mund-Nase-Bedeckung bei Patienten,
  • ausreichender Luftaustausch unter Zufuhr von Frischluft bzw. von gefilterter Luft in Innenräumen,
  • Wenn möglich Infektionssprechstunden und geteilte Praxisteams zur Versorgung von infizierten bzw. Verdachtspatienten.

Auch die Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer verpflichtet Ärzte zur Einhaltung der Standards bei der Eindämmung der Pandemie.