Mehr finanzielle Förderungen für Ärzte in ländlichen Regionen Sachsens

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat die Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung deutlich erweitert. Mit einem neuen Fördermaßnahmenpaket soll die ambulante medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen Sachsens verbessert werden.

Die neuen finanziellen Förderungen für Ärzte und Psychotherapeuten, die in unterversorgten oder unzureichend versorgten Regionen tätig werden wollen, sind ab dem 1. Juli 2020 die Folgenden:

  • Quereinsteiger Allgemeinmedizin: Gehaltszuschuss für Fachärzte, die sich zum Allgemeinmediziner weiterbilden
  • Gehaltszuschuss für „Hausärzte auf Probe“, die bisher in einem Krankenhaus als Fachärzte für Innere Medizin tätig waren
  • Förderung von neuen Sozialpsychiatriepraxen für eine flächendeckende sozialpsychiatrische Versorgung


Hinzu kommen bereits bewährte Maßnahmen wie Förderpauschale und Garantiehonorar, welche auch rückwirkend bei einer Tätigkeitsaufnahme seit dem 1. Januar 2020 beantragt werden können:

  • Förderpauschale bei Praxisübernahme/-neugründung oder Anstellung eines Arztes
  • Garantiehonorar für die ersten zwei Jahre der vertragsärztlichen Tätigkeit zur Reduzierung des Unternehmerrisikos


Details zu den Maßnahmen und Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite der KV Sachsen: