Ehrenamtliche Richter für das Berufsgericht und das Landesberufsgericht für die Heilberufe in Sachsen für die nächste Amtsperiode 2020-2025 gesucht!

Im August 2020 endet die aktuelle Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter am Berufsgericht und am Landesberufsgericht für die Heilberufe in Sachsen. Zum 1. September 2020 sind damit Neuberufungen von ehrenamtlichen Richtern erforderlich.


Die ehrenamtlichen Richter werden nach Anhörung der jeweiligen Kammer vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Mit Schreiben vom 24. März 2020 hat Selbiges die Sächsische Landesärztekammer um entsprechende Vorschläge für beide Rechtszüge für die Amtsperiode 2020-2025 gebeten.


Das Berufsgericht für Heilberufe entscheidet in der Besetzung mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern. Das Landesberufsgericht wiederum entscheidet in der Besetzung von einem Berufsrichter als Vorsitzenden, einem weiteren Berufsrichter und drei ehrenamtlichen Richtern.


Zum ehrenamtlichen Richter können nach den Regelungen im Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) grundsätzlich alle Mitglieder der Kammer bestellt werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausschlussgründe finden sich in § 65 SächsHKaG und knüpfen etwa an die parallele Mitarbeit im Vorstand oder im Ausschuss Berufsrecht sowie an die Wählbarkeit in Organen der Kammer, einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, einem berufsgerichtlichen Verfahren oder das Ruhen der Approbation an.


Der mit der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter verbundene Aufwand ist (erfreulicherweise) sehr überschaubar. Der Aufwand für die Tätigkeit wird auf der Grundlage des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes entschädigt.


Interessenten bitten wir, sich bis zum 20. Mai 2020 mit Frau Ass. jur. Annette Burkhardt unter der Telefonnummer 0351 8267414 oder per E-Mail unter a.burkhardt(at)slaek.de in Verbindung zu setzen.


Die Kammerversammlung wird im Rahmen des 30. Sächsischen Ärztetages am 12./13. Juni 2020 über die Kandidatenvorschläge der Kammer entscheiden.


Dr. Michael Schulte Westenberg
Hauptgeschäftsführer