Sozialministerium erlaubt Abgabe von Corona-Antikörpertests durch sächsische Apotheken

Im Freistaat Sachsen darf nunmehr der Coronavirus-Antikörpertest »AProof« freiverkäuflich, auch über Apotheken, verkauft werden. Das hat das Sozialministerium gestern beschlossen. Dem Beschluss ging eine Bewertung durch die Landesdirektion Sachsen zum sicheren Umgang mit dem Antikörpertest für medizinische Laien voraus.


Der Test funktioniert so: Nach erfolgter Blutabnahme aus dem Finger und Überführung auf die dafür vorgesehene Filterkarte wird diese in ein firmeneigenes Labor übersandt und dort ausgewertet. Das Ergebnis des qualitativen Tests kann mittels personalisiertem Zugangscode über eine Plattform abgerufen werden.


Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Nach intensiver Abwägung und Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen können wir nunmehr grünes Licht für die Abgabe der Tests durch sächsische Apotheken geben. Wir wissen, dass die Apotheken als Teil der patientennahen Gesundheitsversorgung die beste niederschwellige Beratung bieten können. Sie können daher die bei der Abgabe der Coronavirus-Antikörpertests wichtige Aufklärung leisten. Die Sicherheit für Anwenderinnen und Anwender steht für uns an erster Stelle.« Eine ausführliche Beratung durch entsprechend ausgebildetes Personal sei wichtig. Der Kunde sollte gut aufgeklärt werden. Ihm sollte klar sein, dass von einer Immunität bei positivem Testergebnis bezüglich des Vorhandenseins von Antikörpern nicht ausgegangen werden dürfe.


Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, hatte sich kürzlich gegen die Abgabe des Tests an Laien ausgesprochen. Er verstehe, dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber falsche Laborfunde durch eine unsachgemäße Anwendung hätten unter Umständen Quarantäne- und andere Sicherheitsmaßnahmen zur Folge, die bei korrekter Anwendung gar nicht notwendig wären. Und es könnte jemand glauben, er sei nicht infiziert, obwohl er Covid19 hat und dadurch andere Personen anstecken.