Energiekosten: Artpraxen in Hilfsprogramme aufnehmen

Die bisher bekannten Regelungen zur Hilfsprogrammen bei den Energiekosten berücksichtigen zwar Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Unternehmen, Arztpraxen sind aber bisher nicht erwähnt.

 

Die Sächsische Landesärztekammer erwartet, dass die niedergelassenen Praxen in die geplanten Härtefallregelungen aufgenommen werden, damit diese die steigenden Energiekosten stemmen können. Trotz Strom- und Gaspreisbremse stehen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vor einer ähnlichen Situation wie die Krankenhäuser. Für sie muss es daher auch entsprechende Hilfsprogramme oder eine Härtefallregelung geben.

 

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind in der medizinischen Versorgung die ersten Ansprechpartner. Für sie muss der Staat im Sinne der Daseinsfürsorge entsprechende Schutzschirme installieren, damit bei steigenden Energiekosten die Praxen geöffnet bleiben können. Eine kostenbedingte Schließung dieser Einrichtungen hätte fatale Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung.