Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung entwickelt

Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin hat gemeinsam mit dem Ausschuss Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer einen Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung entwickelt. Der Notfallbogen ist für Menschen gedacht, die sich bereits in einer pflegebedürftigen oder sonst fortgeschrittenen Krankheitssituation befinden, so dass angesichts des aktuell bereits eingeschränkten Gesundheitszustandes alle denkbaren Notfallsituationen in gleicher Weise berücksichtigt werden können.


Angesichts der aktuellen Krankheitssituation kann sich der entscheidungsfähige Patient im Notfallbogen schriftlich für oder gegen mögliche zukünftige Notfalltherapien entscheiden und eine Verfügung erstellen. Im Unterschied zur rechtlich definierten Patientenverfügung kann jedoch auch der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten festhalten. Auch dies ist für den behandelnden Notarzt eine wichtige Entscheidungshilfe.


Der Notfallbogen sollte nur nach ärztlicher Aufklärung und Beratung unterzeichnet werden. Angehörige und Pflegende sollten über die Festlegungen informiert werden.


Hintergrund

Obwohl viele Bürger mittlerweile eine Patientenverfügung für sich verfasst haben, kommt es vor, dass ein Patient nachts als Notfall ins Krankenhaus eingewiesen, aber anschließend festgestellt wird, dass die Einweisung entweder medizinisch nicht sinnvoll oder vom Patienten oder seinen Angehörigen nicht gewünscht war. Entweder bestand keine Patientenverfügung oder diese konnte in der Kürze der Zeit nicht gefunden oder ausgewertet werden. Auch in der Patientenverfügung benannte Vorsorgebevollmächtigte sind nachts meist nicht zu erreichen.


Der Notfallbogen ist im Ärzteblatt Sachsen(öffnet in neuem Fenster), 2/2022, abgedruckt und steht auch hier(öffnet in neuem Fenster) als Download zur Verfügung.