Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Coronavirus-Pandemie wurde dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in den vergangenen Monaten eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung beigemessen und mit dem »Pakt für den ÖGD« untersetzt. Sowohl die Sächsische Landesärztekammer als auch der Beirat »Öffentliche Gesundheit (Public Health)« am Sozialministerium (SMS) haben dafür votiert, eine Professur auf dem Gebiet des ÖGD einzurichten, um die Belange des ÖGD während der ärztlichen Ausbildung sowie in der Forschung zu stärken. Die Erkenntnisse aus der Forschung sollen in die praktische Tätigkeit im Gesundheitsamt einfließen und so evidenzbasiertes Arbeiten ermöglichen. Gemeinsam mit dem für die Hochschulbildung zuständigen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurde eine Möglichkeit zur Etablierung solcher Professuren an den Universitäten mit medizinischer Fakultät geschaffen. Für Sachsen betrifft dies die Medizinischen Fakultäten der Universität Leipzig sowie der Technischen Universität Dresden.
Gesundheitsministerin Petra Köpping hat am 30. September 2022 zunächst mit der TU Dresden den Vertrag unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Vertrages mit der Universität Leipzig findet in Kürze statt. Mit Unterschrift der Verträge können die Universitäten die Berufungsverfahren für die Besetzung der neuen Professorenstelle beginnen. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu neun Monaten, sodass der Beginn der Lehr- und Forschungstätigkeit voraussichtlich ab dem Wintersemester 2023/24 beginnen kann.