Sächsische Landarztquote: Medizin-Studierende für das kommende Wintersemester ausgewählt

Staatsministerin Petra Köpping dazu: »Ich freue mich, dass im kommenden Wintersemester erstmals Studentinnen und Studenten ihr Studium im Bereich der Humanmedizin in Sachsen antreten werden, die mit großer Begeisterung ihren Beitrag zur Sicherung der künftigen medizinischen Versorgung in strukturschwächeren Regionen des Freistaates leisten möchten. Ich wünsche allen Durchhaltevermögen und viel Erfolg für die medizinische Ausbildung sowie viel Freude an der späteren Tätigkeit. Ihr Engagement ist unsere Zukunft! Vielen Dank!«

Die Vorabquote soll der Sicherstellung der künftigen hausärztlichen Versorgung in den ländlichen Gebieten Sachsens dienen. Daher wurde mit der endgültigen Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten eine weitere Maßnahme des 20-Punkte-Programms der Sächsischen Staatsregierung zur medizinischen Versorgung im Freistaat umgesetzt.

Nach Abschluss der Weiterbildung im Bereich der Allgemeinmedizin sollen die Ausgewählten mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig sein.


Hintergrund:

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 ( https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz(öffnet in neuem Fenster)) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 ( https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung(öffnet in neuem Fenster))