Sächsische Staatsregierung beschließt neuen Krankenhausplan

Heute hat das Kabinett den ab 1. Januar 2024 gültigen Krankenhausplan des Freistaates Sachsen beschlossen. Damit knüpft die Sächsische Staatsregierung an die sächsischen Reformschritte insbesondere der Zukunftswerkstatt mit allen relevanten Akteuren des Gesundheitswesens, wie Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft, sowie des zum 1. Januar 2023 novellierten Sächsischen Krankenhausgesetzes an.

Angesichts der in der Diskussion befindlichen Krankenhausreform auf Bundesebene handelt es sich um einen Übergangsplan, für den es aber gute Gründe gibt, so Staatsministerin Köpping. Der bisherige Krankenhausplan ist fünf Jahre alt. Daher sei es wichtig, aufgrund des demografischen Wandels, des medizinischen Fortschritts und der Entwicklung des Leistungsgeschehens notwendige Anpassungen der Krankenhauslandschaft im Freistaat Sachsen vorzunehmen. Krankenhausplanung ist Aufgabe des Landes und diese Aufgabe nehmen wir auch ernst, betonte Köpping. Ziel sei, dass jeder Patient und jede Patientin in jeder Region gut versorgt wird, ohne dass jedes Fachgebiet oder Spezialisierung überall angeboten werden muss. Dazu wird ein abgestuftes Netz von gleichmäßig über Sachsen verteilten, einander ergänzenden Krankenhäusern beibehalten. Klar sei aber auch, dass sich die Krankenhäuser stetig weiterentwickeln müssten, dies gebietet schon allein die heutige und zukünftige Fachkräftesituation, so die Ministerin.

Der Freistaat Sachsen wird entsprechend dem Grundsatz einer abgestuften Krankenhauslandschaft weiterhin über insgesamt 76 Krankenhäuser verfügen, deren Standorte über den gesamten Freistaat verteilt sind. Es sind flächendeckend Krankenhäuser der Regel- und Schwerpunktversorgung vorhanden, die durch Maximalversorger sowie Fachkrankenhäuser flankiert werden. Mit dem neuen Krankenhausplan werden zwei neue Schwerpunktversorger in Borna und Bautzen aufgenommen, um dieses abgestufte Netz sich einander ergänzender Krankenhäuser weiter zu verbessern. Der vorliegende Krankenhausplan greift zudem die neue Regelung des Sächsischen Krankenhausgesetzes auf und weist z.B. in Weißwasser erstmalig ein Krankenhaus der Regelversorgung mit dem Zusatz Gesundheitszentrum aus.

Nach dem Aufbau von Akutgeriatrien im Freistaat in den vergangenen Jahren wird zudem das Fachprogramm Akutgeriatrie aufgegeben und den Krankenhäusern ab 1. Januar 2024 freie Hand zum Angebot geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlungen gegeben. Dadurch soll die medizinische Versorgung älterer Menschen weiter gestärkt werden.

In psychischen Fachgebieten (u.a. Kinder- und Jugendpsychiatrie) werden die Kapazitäten um 85 Betten aufgestockt.

Die Zentrenplanung wird nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses umgesetzt und so werden insgesamt 20 Zentren ausgewiesen, die besondere Aufgaben zusätzlich zur unmittelbaren Patientenversorgung übernehmen und deshalb finanzielle Zuschläge erhalten können. Ein Beispiel sind die onkologischen Zentren, die krankenhausübergreifend tätig sind und beispielsweise regelmäßig für andere Krankenhäuser Fallkonferenzen und Weiterbildungen anbieten.

Hintergrund

Entsprechend dem Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG) stellt das Sozialministerium einen Krankenhausplan für das Gebiet des Freistaates auf und schreibt ihn in der Regel im Dreijahresrhythmus fort. Die Anträge der Krankenhausträger wurden unter Einbeziehung des Krankenhausplanungsausschusses beraten. Daran schloss sich die Anhörung sämtlicher Krankenhausträger an.

Der Krankenhausplan ist das maßgebliche Instrument, mit dem der Freistaat Sachsen

  • den konkreten gegenwärtigen und voraussichtlichen zukünftigen Bedarf zur stationären Krankenhausversorgung feststellt und
  • bestimmt, welche Krankenhäuser zur qualitativ hochwertigen, patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach Maßgabe des KHG und des SächsKHG Anspruch auf Investitionskostenförderung haben sowie berechtigt sind, Krankenhausbehandlungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen (§ 108 SGB V).

Die letzte umfassende Fortschreibung des Krankenhausplanes fand zum 1. September 2018 statt. Mit dem neuen Krankenhausplan des Freistaates Sachsen soll eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung mit medizinisch leistungsfähigen und wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäusern ab dem 1. Januar 2024 sichergestellt werden.