Bereits 500 Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte in 2024

In diesem Jahr wurden von der Sächsischen Landesärztekammer bereits mehr als 500 Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Die Fachsprachenprüfung ist Voraussetzung zur Erteilung einer Berufserlaubnis.

Von den bisher insgesamt 504 Prüfungen im Jahr 2024 waren:

  • 332 Erstprüfungen,
  • 129 erste Wiederholungsprüfungen,
  • 43 weitere Wiederholungsprüfungen.

Fast 300 der Prüflinge kamen aus Syrien, wo die Absolventen oft direkt nach ihrem Studium Deutsch lernen und einen Ausreiseantrag stellen.

Seit Beginn der Fachsprachenprüfungen im Mai 2016 wurden von der Sächsischen Landesärztekammer bereits 3.650 Prüfungen realisiert. Inzwischen prüft sie an bis zu zwei Tagen pro Woche, um die Anmeldefristen möglichst kurz zu halten. Die Organisation der Prüfungen wird durch kurzfristige Absagen auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse oder auch mehrfachem Nichtbestehen erschwert, wodurch es zu unnötigen Wartezeiten kommt.

Eine Prüfungskommission aus insgesamt über 30 Ärztinnen und Ärzten gewährleistet dieses enorme Pensum. Jeweils drei ärztliche Prüfer checken die Sprachkenntnisse in einem simulierten Patientengespräch, einem anschließenden schriftlichen Teil mit Wiedergabe der Anamnese/Epikrise und einer abschließenden Arzt-Arzt-Kommunikation.

Die große Anzahl an Prüfungen bedeutet nicht zwingend, dass alle diese Ärztinnen und Ärzte auch in Sachsen arbeiten werden, denn sie sind in der Wahl ihres Arbeitsortes frei.

Hintergrund

Die Sächsische Landesärztekammer wird von der Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde seit 2016 damit beauftragt, Fachsprachenprüfungen durchzuführen. Die Fachsprachenprüfungen wurden notwendig, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass die bis dahin angebotenen allgemeinsprachlichen Zertifikate und Diplome für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geeignet waren. Ärzte müssen ihre Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen verstehen und sich selbst so spontan und fließend verständigen können, um sorgfältig Anamnese erheben und die Patienten sowie Angehörige über Befunde oder eine festgestellte Erkrankung sowie Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme informieren zu können. In der Zusammenarbeit mit Kollegen müssen sie sich so klar und detailliert ausdrücken können, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen Anordnungen Missverständnisse ausgeschlossen sind. Auch schriftlich muss die deutsche Sprache angemessen beherrscht werden, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß zu führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.