Sachsen macht sich für beschleunigte Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen von Ärztinnen und Ärzten stark

Der Freistaat Sachsen dringt auf eine Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung durch Anpassungen der bundesrechtlichen Regelungen. Das Kabinett hat sich darauf verständigt, dass Sachsen im Bundesrat einem entsprechenden bayerischen Entschließungsantrag beitritt.

Staatsministerin Petra Köpping verwies darauf, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte dringend benötigt werden. Bei den langen Wartezeiten sei das Anerkennungsverfahren der "Flaschenhals". Dieses solle einfacher, schneller und effektiver werden, ohne die Patientensicherheit zu gefährden.

Ursache für die lange Verfahrensdauer sei häufig die Gleichwertigkeitsprüfung anhand einer Vielzahl eingereichter Dokumente und Unterlagen in amtlich beglaubigter Übersetzung. Gefordert wird nun, dass der Antragsteller auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und sich sogleich zur Kenntnisprüfung anmelden kann. Mit dieser Kenntnisprüfung können Antragsteller nachweisen, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.

Der Entschließungsantrag im Bundesrat sieht vor, dass die Kenntnisprüfung künftig den Regelfall darstellt und dafür bundeseinheitliche Vorgaben geschaffen werden.

Darüber hinaus sollen Dokumente im Anerkennungsverfahren auch ausschließlich elektronisch eingereicht werden dürfen. Um die Patientensicherheit zu wahren, muss dabei die Echtheit sowie inhaltliche Richtigkeit an Eides statt versichert werden. Derzeit sind bestimmte Unterlagen zwingend in analoger Form einzureichen. 

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