Cannabis-Gesetz im Sächsischen Landtag und im Bundesrat

Statement von Erik Bodendieck (Suchtmediziner, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Co-Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer)

©SLAEK

„Ich begrüße es, wenn sich Sächsischer Landtag und Bundesrat morgen und übermorgen mit dem Cannabis-Gesetz beschäftigen. Denn damit bringen die Landesregierungen und Landesparlamente ihre besondere Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung zum Ausdruck. Cannabis birgt eine Vielzahl von wissenschaftlich nachweisbaren gesundheitlichen Risiken nicht nur für Erwachsene, sondern vor allem auch für Jugendliche. Der Konsum von Cannabis kann zu Angststörungen, Depressionen, bipolaren Störungen und Panikattacken führen. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Psychosen, insbesondere für Menschen mit psychischer Vorbelastung. Für Jugendliche und junge Erwachsene besonders gravierend sind kognitive Beeinträchtigungen, wie Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, die auch die Lernfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch kann es zu Leistungsabfall bis hin zum Schul- oder Ausbildungsabbruch kommen – mit negativen Folgen für das weitere Berufsleben. Aktuelle Erhebungen zeigen auch eine psychische Abhängigkeit von Cannabis. Bei Entzug können körperliche Entzugssymptome wie Antriebsmangel, Unruhe und Schlafstörungen auftreten. Cannabis ist damit auch eine Einstiegsdroge.

Die Freigabe führt durch oben genannte gesundheitliche Effekte zur steigenden Inanspruchnahme des gesamten medizinischen Bereichs, wie zum Beispiel von Notfallaufnahmen, Suchtpraxen, Suchtkliniken und der Suchtberatung, die darauf weder finanziell noch personell vorbereitet sind. Von einem notwendigen, gut ausgebautem Präventionsnetzwerk ganz zu schweigen. In den Suchtberatungsstellen liegt Cannabiskonsum als Beratungsanlass schon heute bei 15 Prozent, Tendenz steigend.

Weitere Folgen der Freigabe sind steigende Unfallzahlen durch Fahren unter Cannabis-Einfluss sowie der Konsum von Cannabis zusammen mit Alkohol, Nikotin und weiteren Drogen. Diese Entwicklung wird nicht nur unserer solidarisches Gesundheitssystem, sondern auch Familien und Freunde von Betroffenen extrem belasten.

Alle medizinischen Einwände wurden und werden durch die Befürworter im Gesundheitsausschuss und im Bundesgesundheitsministerium wider besseren Wissens ignoriert. Aber das scheint, auch mit Blick auf die konstruktiven Anmerkungen der Polizeigewerkschaft, politisches Kalkül zu sein.

Ich sehe es als meine Pflicht an, heute nochmals vor einer Freigabe von Cannabis zu warnen, damit ich auch in Zukunft guten Gewissens meinen Kindern, Enkeln sowie Patientinnen und Patienten in die Augen schauen kann.“